Namenskonventionen

In diesem Abschnitt werden die Regeln für die Benennung von Abschnitten und Variablen sowie für die Zuordnung von Werten zu Eigenschaften wie beispielsweise 'name' beschrieben.

EGL umfasst drei Kategorien von Kennungen:
Der Name eines EGL-Abschnitts oder einer EGL-Variablen ist eine Folge von 1 bis 128 Zeichen. Sofern nichts anderes angegeben ist, muss ein Name mit einem Buchstaben oder einem Unterstreichungszeichen beginnen und kann zusätzliche Unicode-Buchstaben sowie Ziffern und Währungssymbole enthalten. Es gelten die folgenden zusätzlichen Einschränkungen:
Für Abschnitte ist insbesondere Folgendes zu beachten:

Kompatibilität

Tabelle 1. Hinweise zur Kompatibilität für Namenskonventionen
Plattform Problem
COBOL-Generierung Der Name einer generierten Ausgabe wird entsprechend abgeschnitten, um die maximal zulässige Länge einzuhalten, die je nach Abschnittstyp unterschiedlich sein kann:
  • Namen von Service- und Schnittstellenabschnitten dürfen maximal 7 Zeichen lang sein.
  • Namen von Programm- und Bibliotheksabschnitten dürfen unter zSeries maximal 8 Zeichen und unter iSeries maximal 7 Zeichen lang sein.
  • Namen von Formulargruppenabschnitten (formGroup) dürfen maximal 6 Zeichen lang sein.
  • Namen von Formularabschnitten dürfen maximal 8 Zeichen lang sein.
  • Namen von Datentabellenabschnitten dürfen maximal 7 Zeichen lang sein.
VisualAge Generator-Kompatibilitätsmodus Die folgende Regel gilt für Abschnitts- und Variablennamen, wirkt sich jedoch nicht auf Paketnamen aus: Die Zeichen nach dem ersten Zeichen können Folgendes enthalten: kommerzielles A (@), Bindestrich (-) und Raute (#).

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