GRP2307

Ein Leerzeichen als Angabe für Art der Satzadressierung (Stelle 31) ist mit dem Eintrag I für Art der Dateiorganisation (Stelle 32) nur gültig, wenn für die Verarbeitungsform (Stelle 28) L angegeben ist. Für Art der Dateiorganisation (Stelle 32) wird eine Leerstelle angenommen.

Handelt es sich um eine indexierte Datei, die nicht von einer Satzadreßdatei gesteuert wird, für die Art der Satzadressierung (Stelle 31) A oder P angeben. Handelt es sich um eine indexierte Datei, die von einer Satzadreßdatei gesteuert wird, in Stelle 28 (Verarbeitungsform) L angeben. Wenn die Datei nicht indexiert ist, ist für die Dateiorganisation (Stelle 32) ein Leerzeichen anzunehmen. Erneut umwandeln.