GRP7141

Die Länge des in Faktor 1 angegebenen Vergleichsoperanden muß kleiner-gleich der Länge des in Faktor 2 angegebenen Basisoperanden sein. Die Länge des Vergleichsoperanden ist gleich der in Faktor 1 angegebenen Länge, falls vorhanden, oder gleich der Länge der in Faktor 1 angegebenen Vergleichszeichenfolge. Ist in Faktor 2 eine Anfangsposition angegeben, dann ist die Länge des Basisoperanden gleich der in Faktor 2 angegebenen Länge der Basiszeichenfolge minus der in Faktor 2 angegebenen Anfangsposition plus 1. Ist in Faktor 2 keine Anfangsposition angegeben, dann ist die Länge des Basisoperanden gleich der in Faktor 2 angegebenen Länge der Basiszeichenfolge.

Entweder den Eintrag für Faktor 1 oder den Eintrag für Faktor 2 ändern. Erneut umwandeln.