Der Eintrag für Faktor 2 (Stellen 33-42) der GOTO-Operation in einer Gruppenzeitberechnung gibt eine Marke an, die in Faktor 1 (Stellen 18-27) einer TAG-Operation für eine Postenberechnung definiert ist. Eine Verzweigung von Gruppenzeitberechnung in Postenzeitberechnung ist nicht zulässig. Die Bestimmung wird ignoriert.
In Faktor 2 der GOTO-Operation eine Marke angeben, die innerhalb einer Gruppenzeitberechnung definiert ist. Erneut umwandeln.
(C) Copyright IBM Corporation 1992, 2005. All Rights Reserved.