Für die Startposition des Schlüsselwerts muß ein rechtbündiger numerischer Wert (1-9999) oder Leerzeichen angegeben sein. Für eine indexierte Datei wird 1 angenommen. Für andere Dateien werden Leerstellen angenommen. Bei der Indexierung einer Datei ist eine Eingabe in dieses Feld erforderlich.
Entweder einen rechtsbündigen numerischen Wert (1-9999) oder Leerzeichen für die Startposition des Schlüsselfelds (Stellen 35-38) angeben.
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