Internationale Nutzungsbedingungen fr Programmpakete

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklren Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewhrleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind,

- drfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und 

- mssen das Programm sowie den zugehrigen Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurckgeben, bei der Sie das Programm erworben haben, um eine Rckerstattung des bezahlten Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. 

"IBM" steht fr International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft.

Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthlt. Die Lizenzinformation eines Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden. Darber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfgung gestellt oder ber einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschre beigelegt. 

Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschlielich des Originals und aller vollstndigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlssel sowie Dokumentationen. 

Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darber hinaus Aufschluss ber Ihren Anspruch auf Gewhrleistung, die Preise fr zuknftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie ber mgliche Sonder- und Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfgung gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder IBM oder ein IBM Reseller) fr das Programm, vorausgesetzt, auf diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe dokumentiert. 

"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person. 

Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Lnderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden), Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollstndige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mndlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen knnen die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergnzen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.

1. Berechtigung

Lizenz

Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschtzt und lizenziert, jedoch nicht verkauft. 

IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschlieliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmig erworben haben. 

Sie drfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschlielich einer Sicherungskopie, zur Untersttzung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten fr jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen.

Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, drfen Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht mehr verwenden oder an Dritte weitergeben. 

Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer das Programm (unabhngig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgem verwendet und die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet. 

Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ndern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrckliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben. 

IBM kann Ihre Lizenz kndigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehrigen Berechtigungsnachweis zu vernichten. 

Geld-zurck-Garantie

Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht zufrieden sind und wenn Sie der ursprngliche Lizenznehmer des Programms sind, knnen Sie es zusammen mit dem zugehrigen Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurckgeben, bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Programmbertragung

Sie knnen ein Programm und alle Lizenzrechte und -verpflichtungen nur an Dritte bertragen, wenn diese sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklren. Wenn Sie das Programm bertragen, mssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung einschlielich des zugehrigen Berechtigungsnachweises beifgen. Nach der bertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu nutzen. 

2. Gebhren

Bei dem fr eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag handelt es sich um eine Einmalgebhr.

Einmalgebhren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe, die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewhrt keine Gutschriften oder Rckerstattungen fr bereits fllige oder gezahlte Gebhren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung. 

Wenn Sie die Nutzungsstufe erhhen wollen, mssen Sie IBM oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, benachrichtigen und die anfallenden Gebhren bezahlen.

Wenn eine andere Stelle fr das Programm Zlle, Steuern, Abgaben oder Gebhren erhebt, die nicht in den IBM Gebhren enthalten sind, erklren Sie sich mit der Zahlung des angegebenen Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der fr die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum des Kaufes sind Sie verantwortlich fr alle das Programm betreffenden Vermgenssteuern. 

3. Begrenzte Gewhrleistung

IBM gewhrleistet, dass das Programm bei Nutzung in der angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die Gewhrleistung gilt nur fr den unvernderten Teil des Programms. IBM gewhrleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Fr die Ergebnisse aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich. 

IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken mit Informationen zu bekannten Programmfehlern, Fehlerbehebungsmanahmen, Einschrnkungen und Manahmen zur Fehlervermeidung zur Verfgung. Weitere Informationen hierzu enthlt der IBM Software Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt diese Informationen fr einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nach dem Kauf des Programms durch den ursprnglichen Lizenznehmer (Gewhrleistungszeitraum) bereit. 

Wenn das Programm innerhalb des Gewhrleistungszeitraums nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den zugehrigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM Reseller) zurckzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie erhalten die bezahlten Gebhren dann zurck. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags. 

Diese Gewhrleistungsbedingungen sind abschlieend und ersetzen smtliche etwaige sonstige Gewhrleistungsansprche. Einige Lnder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss verffentlichter oder stillschweigender Gewhrleistungen, so dass obige Einschrnkungen mglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind derartige Gewhrleistungen auf die Zeitdauer des Gewhrleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewhrleistungszeitraums wird keinerlei Gewhrleistung mehr erbracht. Einige Lnder oder Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer stillschweigenden Gewhrleistung, so dass obige Einschrnkungen mglicherweise nicht anwendbar sind. 

Diese Gewhrleistungen ermglichen Ihnen die Geltendmachung spezifischer juristischer Rechte und darber hinaus zustzlicher Rechte, die abhngig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen Rechtsordnung variieren knnen. 

4. Haftungsbegrenzung

Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Grnden von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhngig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschlielich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlssigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und auer in Fllen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf:  1) Personenschden (einschlielich Tod) und Schden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schden bis zu den Gebhren fr das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist. 

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch fr Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, fr den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden knnen.

Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fllen haftbar, auch wenn auf die Mglichkeit solcher Schden hingewiesen wurde: 

1. Verlust oder Beschdigung von Daten;

2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschden; oder

3. entgangener Gewinn, entgangene Geschftsabschlsse, Umstze, Schdigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen. 

Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschden, so dass obige Einschrnkungen und Ausschlsse mglicherweise nicht anwendbar sind.

5. Allgemeines

1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind. 

2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungltig oder undurchfhrbar ist, sind die brigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang. 

3. Sie erklren sich mit allen geltenden Gesetzen zur Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen einverstanden.

4. Sie erklren sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persnlichen Daten einschlielich Name, Telefonnummern und E-Mail-Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschftsbeziehung verarbeitet und verwendet und drfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmchtigten von IBM fr die Durchfhrung der gemeinsamen Geschftsaktivitten einschlielich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder fr Marktuntersuchungen) zur Verfgung gestellt werden. 

5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung spter als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind. 

6. Weder Sie noch IBM sind fr die Nichterfllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Grnden haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden knnen. 

7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand fr Dritte, und IBM ist nicht haftbar fr Ansprche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgefhrten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und fr Personenschden (einschlielich Tod) und Schden an Immobilien und beweglichen Sachen, fr die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist. 

6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren

Geltendes Recht

Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzufhren, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. 

Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen fr den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.

Rechtsprechung

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde. 

Teil 2 - Lnderspezifische Bedingungen

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)

Begrenzte Gewhrleistung (Abschnitt 3): In der Europischen Gemeinschaft wird Folgendes angefgt:

In der Europischen Gemeinschaft sind fr Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte fr den Verkauf von Konsumgtern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der rumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit. 

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In sterreich und der Schweiz wird dieser Abschnitt vollstndig durch folgende Regelungen ersetzt:

Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten: 

Die Haftung von IBM fr Schden und Verluste, die als Folge der Erfllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Grnde entstanden und belegt sind. Der Hchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen fr das Programm bezahlten Gebhren.

Die obige Einschrnkung gilt nicht fr Personenschden (einschlielich Tod) und fr direkte Schden an Immobilien und beweglichen Sachen, fr die IBM rechtlich haftbar ist. 

Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fllen haftbar, auch wenn auf die Mglichkeit solcher Schden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschdigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschden oder andere geschftliche Folgeschden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden sind, das zu den Schden gefhrt hat; oder 4) entgangene Geschftsabschlsse, Umstze, Schdigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen. 

Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlsse gelten nicht nur fr die von IBM durchgefhrten Aktivitten, sondern auch fr die Aktivitten von IBM Lieferanten. Sie legen den Hchstbetrag fest, fr den IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind.

Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 6)

Rechtsprechung

Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefgt:

1) In sterreich gilt als Gerichtsstand fr alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitflle einschlielich Streitfllen bezglich ihres Vorhandenseins das zustndige Gericht in Wien, sterreich (Innenstadt); 

STERREICH: Begrenzte Gewhrleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefgt:

Der Gewhrleistungszeitraum betrgt zwlf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum fr Kunden mit laufenden Verfahren wegen Versten gegen die Gewhrleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewhrleistung fr ein Programm umfasst die Funktionalitt des Programms bei normalem Gebrauch und die bereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen. 

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt: 

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt. 

Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefgt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persnlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschftsaktivitten.

DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewhrleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefgt:

Der Gewhrleistungszeitraum betrgt zwlf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum fr Kunden mit laufenden Verfahren wegen Versten gegen die Gewhrleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer. 

Die Gewhrleistung fr ein Programm umfasst die Funktionalitt des Programms bei normalem Gebrauch und die bereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen. 

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt. 

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefgt: 

Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlssigkeit der IBM. 

Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch Folgendes ersetzt: 

Fr alle Ansprche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte Gewhrleistung) dieser Vereinbarung aufgefhrten Flle.

SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefgt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persnlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschftsaktivitten.

Z125-3301-12 (11/2002)



LIZENZINFORMATION

Fr die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zustzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen fr Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname:  IBM Rational Desktop for Linux and Windows, Version 6.0.0.1, J2C Feature
Programmnummer:  5724-J19
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Das Programm darf auf der primren Maschine und einer weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgefhrt wird.

Angegebene Betriebsumgebung

Die Programmspezifikationen und Informationen zur Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm, sofern verfgbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM verffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe.

Informationen zur Weitergabe des Programms

Ist eine von Ihnen entwickelte Anwendung abhngig von den Dateien oder Modulen, die nachfolgend aufgelistet sind oder sich im nachfolgend angegebenen Verzeichnis befinden, gelten fr die Weitergabe dieser Dateien oder Module die folgenden Bedingungen:
1) Die Dateien oder Module drfen nur als Objektcode weitergegeben werden.
2) Sie verpflichten sich, IBM oder Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), von allen Ansprchen von Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe Ihrer Anwendung geltend gemacht werden, freizustellen.
3) Sie drfen fr diese Dateien oder Module nicht denselben Pfadnamen wie fr die Originaldateien/-module verwenden.
4) Sie drfen die Namen oder Marken von IBM oder Drittherstellern nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IBM oder den Drittherstellern in Verbindung mit der Vermarktung Ihrer Anwendungen verwenden.
5) IBM oder Dritthersteller stellen die Kopien dieser Dateien oder Module ohne Wartung (auf "AS-IS"-Basis) zur Verfgung, d. h., fr die technische Untersttzung Ihrer Anwendung sind Sie selbst verantwortlich.
6) In der Lizenzvereinbarung mit dem Empfnger muss ein Hinweis enthalten sein, dass diese Dateien oder Module 1) nur zur Aktivierung der Anwendung verwendet werden drfen, 2) nicht kopiert werden drfen (auer fr Sicherungszwecke), 3) nicht weitergegeben werden drfen und 4) nicht umgewandelt (reverse assemble, reverse compile) oder in anderer Weise bersetzt werden drfen. 

Runtime modules in the following:
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.wdo.domino_6.0.0.1\lib\wpai.mediators.domino.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.wdo.domino_6.0.0.1\lib\NCSO.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.resources.common_6.0.0.1\Struts\Struts.Portlet WPS5.1/*.jar & *.tld
portal\eclipse\plugins\com.ibm.etools.struts.portlet.standard.examples_6.0.0.1\zips\SPF_WP51_JSR168/*.zip
runtimes\portal_v50_stub\pb\lib\pbportlet.jar

Wenn Ihre Anwendung eine Kopie der oben aufgefhrten Dateien/Module enthlt, muss dies wie folgt gekennzeichnet werden:

"ENTHLT

Laufzeitmodule von
IBM Rational Desktop for Linux and Windows, Version 6.0.0.1, J2C Feature

(c) Copyright IBM Corporation 2000-2005
Alle Rechte vorbehalten."

Ausgeschlossene Komponenten

Ungeachtet der Bedingungen irgendeiner anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und der IBM bzw. einem mit IBM verbundenen Unternehmen oder einer der IBM Tochtergesellschaften (zusammen als "IBM" bezeichnet) oder zwischen Ihnen und einem der Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), gelten die folgenden Bedingungen fr alle "Ausgeschlossenen Komponenten", die nachfolgend genannt sind: (a) Alle ausgeschlossenen Komponenten werden ohne Wartung (auf "AS-IS"-Basis) zur Verfgung gestellt; (b) IBM und die Dritthersteller bernehmen keine Gewhrleistung fr die Handelsblichkeit und die Verwendungsfhigkeit fr einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter; (c) IBM und die Dritthersteller bernehmen keine Verpflichtung, Sie fr irgendwelche Schden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten; und (d) IBM und die Dritthersteller haften nicht fr unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten. 

Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
Eclipse Platform 3.0.2
Eclipse Platform 3.0.2 Classes

Code von Drittherstellern

Das Programm sowie zuknftige Updates und Fixpacks fr das Programm enthalten eventuell bestimmte Komponenten von Drittherstellern, die Ihnen mglicherweise unter anderen Bedingungen als gem dieser Vereinbarung zur Verfgung gestellt werden und die es erforderlich machen, dass IBM oder die Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), Sie auf bestimmte Sachverhalte hinweisen und/oder Ihnen bestimmte Informationen mitteilen. Jede dieser Komponenten von Drittherstellern wird von IBM oder den Drittherstellern entweder in einer Readme-Datei (oder in einer aktualisierten Readme-Datei, die dem Fixpack oder Update beigepackt ist) oder in einer Datei oder in Dateien identifiziert, auf die in diesen Readme-Dateien verwiesen wird (einschlielich der zugehrigen Lizenzvereinbarung, Hinweise und anderer zugehriger Informationen), oder die Komponente von Drittherstellern verfgt ber eine eigene Lizenzvereinbarung (die z. B. bei der Installation oder dem Starten einer solchen Komponente angezeigt wird oder zusammen mit der Komponente in einer Datei mit dem Titel "README", "COPYING", "LICENSE" oder einem hnlichen Titel geliefert wird oder zu der mit dem Programm gelieferten Dokumentation gehrt). Die Nutzung jeder einzelnen Komponente von Drittherstellern, die ber eine eigene Lizenzvereinbarung verfgt oder fr die IBM oder die Dritthersteller eine Lizenzvereinbarung in eine der obigen Readme-Dateien integriert haben (oder in eine Datei oder in Dateien, auf die in den Readme-Dateien verwiesen wird), unterliegt nicht den Bedingungen dieser Vereinbarung, sondern der separat beigepackten Lizenzvereinbarung. Wenn Sie solche Komponenten von Drittherstellern nach der Installation verwenden bzw. nicht deinstallieren (und Sie somit Zugriff auf alle Lizenzvereinbarungen, Hinweise und Informationen haben), erklren Sie sich mit diesen Lizenzvereinbarungen, Hinweisen und Informationen einverstanden, auch wenn sie nur auf Englisch zur Verfgung gestellt werden. Sie erklren sich damit einverstanden, jede aktualisierte Readme-Datei, die den Updates und Fixpacks zu dem Programm beigepackt ist, zu prfen. 

Das Programm enthlt die folgenden Komponenten von Drittherstellern:
Eclipse Platform 3.0.2 (source code only)

Programmspezifische Bedingungen

Fr die Zwecke dieser Lizenzinformation besteht das "Programm" aus dem J2C-Feature, das oben unter "Programmname" angegeben ist.

Ihre Nutzung des Programms unterliegt derselben Lizenz sowie der zugehrigen Dokumentation, die auch zum Lieferumfang von IBM Rational Software Architect, IBM Rational Application Developer und/oder IBM Rational Web Developer gehrte und der Sie bereits zugestimmt haben und die nachtrglich durch die unten aufgefhrten zustzlichen Bedingungen ergnzt wurde.

Eclipse
Die folgende Untergruppe an ausgeschlossenen Komponenten wurde von der Eclipse Foundation bereitgestellt: Eclipse Platform 3.0.2 (nachfolgend als "Eclipse-Code" bezeichnet). Besondere Hinweise und wichtige Informationen zum Eclipse-Code, einschlielich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes, sind in den zugehrigen "about.html"-Dateien ("Produktinformationsdateien") zu finden, die im Verzeichnis fr den Eclipse-Code gespeichert sind. Ungeachtet gegenteiliger Regelungen in den Produktinformationsdateien unterliegt Ihre Nutzung des Objektcodes fr einen der Eclipse-Codes den Bedingungen dieser Endbenutzerlizenzvereinbarung.

Die folgenden zustzlichen Bedingungen gelten fr die Eclipse Platform 3.0.2 einschlielich der zugehrigen Komponenten, bei denen es sich um tatschliche Projekte handelt, die von der Eclipse Foundation selbst verwaltet werden (gemeinsam als "Eclipse-Projekte" bezeichnet):

Die Eclipse-Projekte der Eclipse Foundation wurden von IBM auf der Basis der Bedingungen der Common Public License ("CPL") lizenziert. Die Entwickler (gem der Definition in der CPL) der Eclipse-Projekte haben ihre Beitrge ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne Gewhrleistung fr die Handelsblichkeit, die Verwendungsfhigkeit fr einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter zur Verfgung gestellt. In keinem Fall haften die Entwickler fr unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschden (einschlielich entgangene Gewinne, Einsparungen, Umstze oder Datenverlust), selbst wenn IBM oder die Entwickler ber die Mglichkeit solcher Schden informiert wurden. Alle Bedingungen in der IBM Lizenzvereinbarung, die sich auf die Eclipse-Projekte beziehen und von der CPL abweichen, werden nur von IBM und keiner anderen Partei (einschlielich Entwickler) angeboten.

IBM hat bestimmte nderungen am Eclipse-Code vorgenommen, die als "Eclipse Platform Classes" bezeichnet werden und nachfolgend aufgelistet sind. Die Eclipse Platform Classes wurden nicht als Beitrag an die Eclipse Foundation zurckgeleitet, da sie eine spezielle Entwicklung fr dieses Programm darstellen. Die Eclipse Platform Classes werden gem den Bedingungen der Common Public License ("CPL") und nicht auf der Basis dieser IBM Programmlizenzvereinbarung zur Verfgung gestellt. Der Quellcode fr die von IBM zustzlich durchgefhrten nderungen befindet sich in der Datei "oslpexsrc.zip", die zum Lieferumfang des Programms gehrt. Ein Exemplar der CPL finden Sie in der Datei "RSA RAD RWD ReadMe (GA)".
 
com.ibm.lpex.alef.LpexTextViewer.java
com.ibm.lpex.alef.LpexTextViewerHoverManager.java
com.ibm.lpex.alef.LpexAnnotationBarHoverManager.java
com.ibm.lpex.alef.LpexSourceViewer.java
com.ibm.lpex.alef.LpexVerticalRuler.java
com.ibm.lpex.alef.VisualAnnotationModel.java
com.ibm.lpex.alef.DefaultEncodingSupport.java
com.ibm.lpex.alef.LpexTextEditor.java
com.ibm.lpex.alef.LpexAbstractDecoratedTextEditor.java
com.ibm.lpex.alef.LpexAbstractTextEditor.java
com.ibm.lpex.alef.EditorStatusLine.java
com.ibm.lpex.alef.LpexStatusTextEditor.java
package com.ibm.lpex.alef.contentassist.

J2C-Technologie
Ihre Programmkopie enthlt mglicherweise J2C-Connectortechnologie. Ist dies der Fall, kommen die folgenden Informationen zur Anwendung:

IMS:
Das Programm enthlt JCA 1.0- und JCA 1.5 IMS-Ressourcenadapter. Diese Ressourcenadapter sind zum Schreiben und Generieren von Code vorgesehen; zum Durchfhren von Einheitentests fr Code, der mit dem Programm geschrieben und generiert wird, mssen Sie mindestens eine Lizenz fr IMS V9 besitzen. Sie sind nicht berechtigt, die mit dem Programm zur Verfgung gestellten Ressourcenadapter fr Produktionszwecke einzusetzen. Wenn IMS Connector for Java-Ressourcenadapter fr Produktionszwecke genutzt werden sollen, lesen Sie bitte die Informationen auf der IMS Connector for Java-Website unter www.ibm.com/ims.

CICS:
Das Programm enthlt auerdem eine Kopie des J2EE Connector CICS ("Connector"), der in den Programmdateien cicseci.rar und cicsepi.rar bereitgestellt wird. Sie drfen den Connector nur fr die interne Bewertung von Einheitentests installieren und nutzen, wobei der Test darauf beschrnkt ist, den von einem Entwickler geschriebenen oder erzeugten Code daraufhin zu testen, ob er gem dem Entwurf funktioniert. Der Connector (i) darf auf einer anderen Maschine als das Programm installiert werden; (ii) er darf nur zusammen mit dem CICS Transaction Gateway, der zum Lieferumfang des Programms gehrt, eingesetzt werden; und (iii) er darf nicht produktiv genutzt werden.

JCA:
Die mit dem Programm gelieferten Java Connector Architecture (JCA)-Ressourcenadapter, die in der Datei 'cicseci.rar' gepackt sind, und die mit dem Programm gelieferten Java-Clientklassen, die in der Datei 'ctgclient.jar' gepackt sind, drfen von lizenzierten Benutzern des Programms uneingeschrnkt innerhalb ihres Unternehmens weitergegeben werden, allerdings nicht fr Produktionszwecke. Die lizenzierten Benutzer, die diese Clientklassen weitergeben, bernehmen die Verantwortung fr die Untersttzung und Pflege der weitergegebenen Klassen. Das Einverstndnis der IBM mit dieser Weitergabe erfolgt auf der Basis, dass die lizenzierten Benutzer des Programms Folgendes sicherstellen:

(i) Die Originalversion der 'JAR'- oder 'RAR'-Dateien wird nicht gendert;

(ii) die 'JAR'- oder 'RAR'-Dateien werden nur in einer von dem Programm untersttzten Java-Umgebung genutzt; und

(iii) die gesamte Kommunikation findet mit einem CICS Transaction Gateway statt, der sich auf demselben oder einem hheren Releasestand befindet wie die Version der Datei 'ctgclient.jar' oder der 'RAR'-Datei.

IBM WebSphere Studio COBOL for Windows:
COBOL Compiler-Komponente: Das Programm enthlt Teile von IBM WebSphere Studio COBOL for Windows. Die in dem Programm enthaltenen Compiler-Komponenten drfen nur von den internen Komponenten des IBM Rational Application Developer und IBM Rational Software Architect zum Importieren von Metadaten fr COBOL-Datenstrukturen genutzt werden. Dieser Code darf nicht fr Produktionszwecke eingesetzt werden.


D/N:  L-TATN-68KLH9
P/N:  L-TATN-68KLH9 