﻿LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname: IBM Installation Manager and Packaging Utility for the Rational Software Development Platform 1.2 GA
Programmnummer: tool

Bewertungszeitraum

Der Bewertungszeitraum beginnt an dem Datum, an dem Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen, und endet nach 60 Tagen.

Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme

Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms, und Ihre Rechte zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt. Wenn Sie eine separate Lizenz für dieses Programm erwerben möchten, die nicht durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren IBM Vertriebsbeauftragten.

Ausgeschlossene Komponenten

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten". Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten (auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm beigepackt sind.

Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten. Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.

Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
1. Ant 1.6.5
2. Apache Commons Codec 1.3.0
3. Apache Commons Logging 1.0.4
4. Apache Commons Net 1.4.1
5. Apache HTTP Client 3.0
6. Apache Oro 2.0.8
7. Apache Tomcat 4.1.30
8. Apache Tools Ant 1.6.5
9. Cairo Binding
10. Cairo Library 1.0.2
11. Commons Collections 2.1.1
12. Eclipse 3.3
13. Eclipse Platform 3.2 Derivative classes
14. Eclipse Platform 3.3 Derivative classes
15. FLEXnet Publisher 11.0
16. ICU4J 3.4.4.1
17. Independent JPEG Group's LIBJPEG Release 6b
18. Lucene 1.4.3
19. Microsoft GDI+ Redistributable
20. Mozilla Binding
21. MX4J 1.1.1
22. OSGi Materials 4
23. Pixman 0.1.6
24. Tomcat 4.1.30
25. XHTML DTDs

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.

Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist. Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für Programme, die Sie unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben, gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN-Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen Zeitrahmens das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Separat lizenzierter Code:
1. GNOME Binding
2. GTK+ Binding

Spezifizierte Einsatzbedingungen

Die Programmspezifikationen und die Angaben zu den spezifizierten Einsatzbedingungen befinden sich in der mit dem Programm gelieferten Dokumentation (sofern verfügbar), wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe. Sie sind damit einverstanden, dass Dokumentationen dieser Art und andere Programminhalte nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.

Programmspezifische Bedingungen

Abhängig von der erworbenen Programmlizenz dürfen Sie das Programm wie folgt nutzen:

MULTIPROGRAMMANGEBOT

Programme können im Rahmen einer 'Suite' oder eines Multiprogrammangebots lizenziert werden. Die einzelnen Programme, aus denen sich die Suite oder das Multiprogrammangebot zusammensetzt, dürfen nicht gleichzeitig von verschiedenen Benutzern, sondern jeweils nur von einem einzigen Benutzer genutzt werden. Ist Software von Drittherstellern in einem beliebigen Programm enthalten, darf diese Software nicht aus dem Programm herausgelöst oder unabhängig davon genutzt werden.

CODE VON MICROSOFT

Die Programme enthalten weiterverteilbare Software der Microsoft Corporation. Neben weiteren Bedingungen in dieser Lizenzvereinbarung ist Ihnen das Rückentwickeln, Dekompilieren oder Disassemblieren der Software nicht gestattet (außer und ausschließlich in dem Maß, in dem solche Aktivitäten gesetzlich ausdrücklich zulässig sind, ungeachtet dieser Einschränkung).

Im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang sind Microsoft oder deren Lieferanten in keinem Fall haftbar für irgendwelche speziellen, zufälligen, strafrechtlichen, indirekten oder Folgeschäden welcher Art auch immer (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust von vertraulichen oder anderen Informationen, Geschäftsunterbrechung, Personenschäden, Verlust von Privatsphäre, Verletzung von Vertragspflichten (einschließlich Pflichten nach Treu und Glauben oder Sorgfaltspflichten), Fahrlässigkeit sowie Vermögens- oder sonstige Schäden), die aus der Verwendung der Software oder der Tatsache, dass diese nicht verwendet werden kann, oder in Verbindung mit den für die Software zur Verfügung gestellten Supportleistungen oder anderen Leistungen, Informationen, Software und dazugehörigem Inhalt oder der Tatsache, dass diese nicht bereitgestellt wurden, selbst im Falle von Verschulden, unerlaubten Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit), irreführenden Angaben, verschuldensunabhängiger Haftung oder Produkthaftung, Vertragsbruch oder Verletzung der Garantie von/durch Microsoft oder deren Lieferanten, und selbst wenn Microsoft oder deren Lieferanten auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden.

Ungeachtet aller Schäden, die Sie aus irgendeinem Grund erleiden könnten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle oben angesprochenen Schäden und alle direkten oder allgemeinen Schäden auf Grundlage eines Vertrags oder Sonstigem), ist die gesamte Haftung von Microsoft und deren Lieferanten und Ihr ausschließlicher Anspruch für alles oben Genannte für tatsächlich von Ihnen im vernünftigen Vertrauen auf die Software erlittene Schäden beschränkt auf den höheren dieser beiden Beträge: den tatsächlich für das Software gezahlten Betrag oder US-Dollar 5,00. Die vorstehenden Beschränkungen und Ausschlüsse gelten im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang, auch wenn ein Anspruch seinen wesentlichen Zweck verfehlt.


D/N:  L-KHUY-7HGTSS
P/N:  L-KHUY-7HGTSS 



LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname: IBM Installation Manager and Packaging Utility for the Rational Software Development Platform 1.2 GA
Programmnummer: tool
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.

Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme

Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms, und Ihre Rechte zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt. Wenn Sie eine separate Lizenz für dieses Programm erwerben möchten, die nicht durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren IBM Vertriebsbeauftragten.

Ausgeschlossene Komponenten

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten". Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten (auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm beigepackt sind.

Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten. Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.

Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
1. Ant 1.6.5
2. Apache Commons Codec 1.3.0
3. Apache Commons Logging 1.0.4
4. Apache Commons Net 1.4.1
5. Apache HTTP Client 3.0
6. Apache Oro 2.0.8
7. Apache Tomcat 4.1.30
8. Apache Tools Ant 1.6.5
9. Cairo Binding
10. Cairo Library 1.0.2
11. Commons Collections 2.1.1
12. Eclipse 3.3
13. Eclipse Platform 3.2 Derivative classes
14. Eclipse Platform 3.3 Derivative classes
15. FLEXnet Publisher 11.0
16. ICU4J 3.4.4.1
17. Independent JPEG Group's LIBJPEG Release 6b
18. Lucene 1.4.3
19. Microsoft GDI+ Redistributable
20. Mozilla Binding
21. MX4J 1.1.1
22. OSGi Materials 4
23. Pixman 0.1.6
24. Tomcat 4.1.30
25. XHTML DTDs

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.

Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist. Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für Programme, die Sie unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben, gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN-Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen Zeitrahmens das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Separat lizenzierter Code:
1. GNOME Binding
2. GTK+ Binding

Spezifizierte Einsatzbedingungen

Die Programmspezifikationen und die Angaben zu den spezifizierten Einsatzbedingungen befinden sich in der mit dem Programm gelieferten Dokumentation (sofern verfügbar), wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe. Sie sind damit einverstanden, dass Dokumentationen dieser Art und andere Programminhalte nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.

Programmspezifische Bedingungen

Abhängig von der erworbenen Programmlizenz dürfen Sie das Programm wie folgt nutzen:

Lizenztyp - Floating-Benutzerlizenz:

Diese Lizenz beinhaltet die Programmnutzung, einschließlich Installation des Programms auf mehreren Clients oder Servern, unter der Voraussetzung, dass die Gesamtzahl der gleichzeitig angemeldeten Benutzer nicht die Gesamtzahl der für das Programm erworbenen Floating-Lizenzen überschreitet. Sie müssen IBM auf Anforderung einen Bericht über die gesamte Programmnutzung zur Verfügung stellen.

Lizenztyp - Lizenz für berechtigten Benutzer:

Für jede Einzelperson, die in irgendeiner Weise auf das Programm zugreift, muss eine Lizenz für einen berechtigten Benutzer erworben werden. Diese Lizenz ist ausschließlich einer einzigen Person zugeordnet. Eine Lizenz für einen berechtigten Benutzer darf nur zur langfristigen Nutzung an eine andere Person übertragen werden. Ein auf der Basis von Lizenzen für berechtigte Benutzer lizenziertes Programm darf auf einem einzelnen Computer installiert werden, wobei mehrere Benutzer auf das Programm zugreifen dürfen, sofern für jeden dieser Benutzer eine solche Lizenz erworben wurde. Das Programm darf auf einem Server installiert und genutzt werden, sofern für jeden Benutzer, der auf das Programm zugreift, eine separate Lizenz für einen berechtigten Benutzer erworben wurde. Sie müssen IBM auf Anforderung einen Bericht über die gesamte Programmnutzung zur Verfügung stellen.

LIZENZ MIT FESTER LAUFZEIT

Wenn Sie eine Lizenz mit fester Laufzeit für das Programm erwerben, gilt Folgendes: Der Nutzungszeitraum des Programms ist begrenzt ("feste Laufzeit"). Die feste Laufzeit ist in Ihrem Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) angegeben. Am Ende der festen Laufzeit endet Ihre Berechtigung zur Nutzung des Programms, und Sie erklären sich damit einverstanden, die Nutzung des Programms einzustellen und alle Programmkopien zu vernichten. IBM kann die feste Laufzeit eventuell gegen Zahlung einer Gebühr verlängern. Wenn Sie die Nutzung des Programms über die feste Laufzeit hinweg fortsetzen möchten, wenden Sie sich vor Ablauf der Laufzeit an IBM oder einen Rational Reseller.

MULTIPROGRAMMANGEBOT

Programme können im Rahmen einer 'Suite' oder eines Multiprogrammangebots lizenziert werden. Die einzelnen Programme, aus denen sich die Suite oder das Multiprogrammangebot zusammensetzt, dürfen nicht gleichzeitig von verschiedenen Benutzern, sondern jeweils nur von einem einzigen Benutzer genutzt werden. Ist Software von Drittherstellern in einem beliebigen Programm enthalten, darf diese Software nicht aus dem Programm herausgelöst oder unabhängig davon genutzt werden.

CODE VON MICROSOFT

Die Programme enthalten weiterverteilbare Software der Microsoft Corporation. Neben weiteren Bedingungen in dieser Lizenzvereinbarung ist Ihnen das Rückentwickeln, Dekompilieren oder Disassemblieren der Software nicht gestattet (außer und ausschließlich in dem Maß, in dem solche Aktivitäten gesetzlich ausdrücklich zulässig sind, ungeachtet dieser Einschränkung).

Im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang sind Microsoft oder deren Lieferanten in keinem Fall haftbar für irgendwelche speziellen, zufälligen, strafrechtlichen, indirekten oder Folgeschäden welcher Art auch immer (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust von vertraulichen oder anderen Informationen, Geschäftsunterbrechung, Personenschäden, Verlust von Privatsphäre, Verletzung von Vertragspflichten (einschließlich Pflichten nach Treu und Glauben oder Sorgfaltspflichten), Fahrlässigkeit sowie Vermögens- oder sonstige Schäden), die aus der Verwendung der Software oder der Tatsache, dass diese nicht verwendet werden kann, oder in Verbindung mit den für die Software zur Verfügung gestellten Supportleistungen oder anderen Leistungen, Informationen, Software und dazugehörigem Inhalt oder der Tatsache, dass diese nicht bereitgestellt wurden, selbst im Falle von Verschulden, unerlaubten Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit), irreführenden Angaben, verschuldensunabhängiger Haftung oder Produkthaftung, Vertragsbruch oder Verletzung der Garantie von/durch Microsoft oder deren Lieferanten, und selbst wenn Microsoft oder deren Lieferanten auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden.

Ungeachtet aller Schäden, die Sie aus irgendeinem Grund erleiden könnten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle oben angesprochenen Schäden und alle direkten oder allgemeinen Schäden auf Grundlage eines Vertrags oder Sonstigem), ist die gesamte Haftung von Microsoft und deren Lieferanten und Ihr ausschließlicher Anspruch für alles oben Genannte für tatsächlich von Ihnen im vernünftigen Vertrauen auf die Software erlittene Schäden beschränkt auf den höheren dieser beiden Beträge: den tatsächlich für das Software gezahlten Betrag oder US-Dollar 5,00. Die vorstehenden Beschränkungen und Ausschlüsse gelten im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang, auch wenn ein Anspruch seinen wesentlichen Zweck verfehlt.


D/N:  L-KHUY-7HGTSS
P/N:  L-KHUY-7HGTSS 