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Es folgenden zwei Lizenzvereinbarungen.

1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Wenn Sie das Programm für die produktive Nutzung (nicht zu Bewertungs-, Test- und Demonstrationszwecken oder für einen Probezeitraum) erwerben: Durch Klicken auf "Akzeptieren" bestätigen Sie die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete.

Wenn Sie das Programm zu Bewertungs-, Test- und Demonstrationszwecken oder für einen Probezeitraum (gemeinsam als "Bewertung" bezeichnet) erwerben: Durch Klicken auf "Akzeptieren" bestätigen Sie sowohl (i) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch (ii) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.

Die IPLA kommen automatisch zur Anwendung, wenn Sie sich dafür entscheiden, das Programm nach dem Bewertungszeitraum zu behalten (oder zusätzliche Kopien des Programms zur Nutzung nach Ablauf des Bewertungszeitraums erwerben) und eine entsprechende Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International Passport Advantage-Vertrag oder den IBM Passport Advantage Express-Vertrag) abschließen.

Die Probelizenz und die IPLA kommen nicht gleichzeitig zur Anwendung; sie schränken sich nicht gegenseitig ein, noch ergänzen sie sich gegenseitig; und sie sind unabhängig voneinander.

Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist nachfolgend aufgeführt.


Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen 

Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind,

- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und 

- müssen Sie das Programm unverzüglich an die Stelle zurückgeben, bei der Sie es erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. 

"IBM" steht für International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft.

Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation des Programms wird in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung gestellt, sie kann über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt. Sie kann außerdem unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden.

Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlüssel sowie Dokumentationen. 

"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person. 

Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden) sowie Lizenzinformationen und stellt die vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. 

1. Berechtigung

Lizenz

Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch nicht verkauft. 

IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben. 

Sie dürfen 1) das Programm nur zu internen Bewertungs-, Test- oder Demonstrationszwecken und nur auf Probe ("Try-and-Buy"-Basis) nutzen; und 2) eine angemessene Anzahl Kopien des Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen. 

Das Programm kann eine Inaktivierungseinheit beinhalten, die eine Nutzung des Programms nach Ablauf des Bewertungszeitraums verhindert. Es ist Ihnen untersagt, die Inaktivierungseinheit oder das Programm in irgendeiner Weise zu manipulieren. Sie sollten entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen treffen, um Datenverluste zu vermeiden, wenn das Programm nicht mehr verwendet werden kann. 

Sie verpflichten sich, 1) ein Verzeichnis aller Programmkopien anzulegen; und 2) gewährleisten, dass das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) nur mit Ihrer Genehmigung und in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung genutzt wird. 

Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben. 

Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem Sie dieser Vereinbarung zustimmen, und endet 1) nach der in der Lizenzinformation angegebenen Laufzeit oder zum angegebenen Ablaufdatum; oder 2) wenn sich das Programm automatisch selbst inaktiviert. Während des Bewertungszeitraums fallen keine Nutzungsgebühren für das Programm an. Sofern in der Lizenzinformation von IBM nicht festgelegt ist, dass Sie das Programm behalten dürfen, müssen Sie das Programm und alle davon erstellten Kopien innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Bewertungszeitraums vernichten. Falls IBM vorsieht, dass Sie das Programm behalten dürfen, und Sie dieses Angebot annehmen, kommt eine andere Lizenzvereinbarung für das Programm zur Anwendung, die Ihnen in diesem Fall zugestellt wird. Darüber hinaus kann eine Gebühr anfallen. 

IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms zu vernichten. 

2. Gewährleistungsausschluss

Vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht ausgeschlossen werden kann, gibt IBM keine ausdrückliche oder implizite Gewährleistung für die Marktfähigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf das Programm oder die technische Unterstützung. 

Dieser Gewährleistungsausschluss gilt auch für die IBM Programmlieferanten. 

Hersteller, Lieferanten oder Herausgeber von Nicht-IBM Programmen können ihre eigenen Gewährleistungen mitliefern.

IBM bietet keine technische Unterstützung, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist. 

3. Haftungsbegrenzung

Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf:  1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist. 

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden können. 

Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 

1. Verlust oder Beschädigung von Daten; 

2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder 

3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen. 

Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.

4. Allgemeines

1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind. 

2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang.

3. Sie dürfen das Programm nicht exportieren.

4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail-Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung gestellt werden. 

5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind. 

6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können. 

7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist.  

5. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren

Geltendes Recht

Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. 

Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung. 

Rechtsprechung

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.

Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen 

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)

Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 2): In der Europäischen Gemeinschaft wird am Anfang dieses Abschnitts Folgendes eingefügt:

In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen in diesem Abschnitt 3 nicht betroffen. 

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 3): In Österreich und der Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen ersetzt:

Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten: 

Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.

Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist. 

Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen. 

Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind. 

Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 5)

Rechtsprechung

Die folgende Ausnahme wird zu diesem Abschnitt hinzugefügt:

In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt). 

ÖSTERREICH: Allgemeines (Abschnitt 4): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten. 

DEUTSCHLAND: Haftungsbegrenzung (Abschnitt 3): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:

Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM. 

Allgemeines (Abschnitt 4): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch Folgendes ersetzt:

Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. 

SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 4): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten. 

Z125-5543-03 (01/2003)



Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind,

- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und 

- müssen das Programm sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. 

"IBM" steht für International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft.

Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt. 

Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlüssel sowie Dokumentationen. 

Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus Aufschluss über Ihren Anspruch auf Gewährleistung, die Preise für zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe dokumentiert. 

"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person. 

Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden), Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.

1. Berechtigung

Lizenz

Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch nicht verkauft. 

IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben. 

Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen.

Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht mehr verwenden oder an Dritte weitergeben. 

Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet. 

Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben. 

IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis zu vernichten. 

Geld-zurück-Garantie

Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Programmübertragung

Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und -verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu nutzen. 

2. Gebühren

Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag handelt es sich um eine Einmalgebühr.

Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe, die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung. 

Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.

Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern, Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm betreffenden Vermögenssteuern. 

3. Begrenzte Gewährleistung

IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. IBM gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich. 

IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken mit Informationen zu bekannten Programmfehlern, Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der IBM Software Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit. 

Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags. 

Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und ersetzen sämtliche etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss veröffentlichter oder stillschweigender Gewährleistungen, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer stillschweigenden Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. 

Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung spezifischer juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte, die abhängig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen Rechtsordnung variieren können. 

4. Haftungsbegrenzung

Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf:  1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist. 

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden können.

Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 

1. Verlust oder Beschädigung von Daten;

2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder

3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen. 

Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.

5. Allgemeines

1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind. 

2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang. 

3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen einverstanden.

4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail-Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung gestellt werden. 

5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind. 

6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können. 

7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist. 

6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren

Geltendes Recht

Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. 

Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.

Rechtsprechung

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde. 

Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)

Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen Gemeinschaft wird Folgendes angefügt:

In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit. 

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen ersetzt:

Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten: 

Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.

Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist. 

Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen. 

Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind.

Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 6)

Rechtsprechung

Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:

1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt); 

ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen. 

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt: 

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt. 

Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer. 

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen. 

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt. 

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt: 

Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM. 

Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch Folgendes ersetzt: 

Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte Gewährleistung) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.

SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

Z125-3301-12 (01/2003)

LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname: IBM Rational Application Developer 7.0 GA
Programmnummer: 5724-J19

Bewertungszeitraum

Der Bewertungszeitraum beginnt an dem Datum, an dem Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen, und endet nach 60 Tagen.

Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme

Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms, und Ihre Rechte zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt. Wenn Sie eine separate Lizenz für dieses Programm erwerben möchten, die nicht durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren IBM Vertriebsbeauftragten.

Weitere IBM Programme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben werden ("Weitere IBM Programme"). Sie dürfen die weiteren IBM Programme nur in Verbindung mir Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die weiteren IBM Programme dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Sie sind nicht berechtigt, die weiteren IBM Programme zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die weiteren IBM Programme eventuell ersetzt oder geändert. Im Falle eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den weiteren IBM Programmen beigepackt ist. Wenn Ihr Recht zur Nutzung des Programms abläuft bzw. der Vertrag von Ihnen oder IBM gekündigt wird, müssen Sie die Nutzung der weiteren IBM Programme einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder unverzüglich an den Programmlieferanten zurückgeben. Haben Sie die weiteren IBM Programme heruntergeladen, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. Sollen die weiteren IBM Programme für eine Nutzung lizenziert werden, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.

Diese Liste enthält die weiteren IBM Programme, die mit dem Programm lizenziert werden:
1.	IBM CICS Transaction Gateway Resource Adapters Versions 5.1 and 6.0
2.	IBM CICS Transaction Gateway for Multiplatforms v 6.0.2
3.	IBM Cloudscape Version 10
4.	IBM DB2 Connect
5.	IBM Information Management System Resource Adapters Version 9.1
6.	IBM Rational Clearcase LT V7.0
7.	IBM Rational ClearCase MVFS Refresh Adapter Version 7.0
8.	IBM Rational ClearCase SCM Adapter Version 7.0
9.	IBM Support Assistant Version 3.0
10.	IBM Tivoli Autonomic Computing Log and Trace V4.2.0
11.	IBM WebSphere Application Server for Developers Version 6.1 UTE (Including AST)
12.	IBM WebSphere Application Server 5.1
13.	IBM WebSphere Application Server Express version 5.1
14.	IBM WebSphere Application Server for Developers version 6.0
15.	IBM WebSphere Portal UTE V5.1
16.	IBM WebSphere Portal UTE V6.0

Ausgeschlossene Komponenten

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten". Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten (auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm beigepackt sind.

Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten. Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.

Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
1.	Apache Ant 1.5.4
2.	Apache Ant 1.6.1
3.	Apache Ant 1.6.2
4.	Apache Ant 1.6.5
5.	Apache Axis 1.0 
6.	Apache Axis 1.1 
7.	Apache Axis 1.2.1 
8.	Apache Axis 1.3.0 
9.	Apache Batik 1.5
10.	Apache Batik 1.5.1 
11.	Apache Batik 1.6 
12.	Apache Derby - Cloudscape 10.1
13.	Apache Derby 10.1
14.	Apache HTTP Server 2.0.47
15.	Apache Jakarta Commons BeanUtils 1.6 
16.	Apache Jakarta Commons Beanutils 1.6.1
17.	Apache Jakarta Commons Codec 1.3 
18.	Apache Jakarta Commons Collections 1.1 dev
19.	Apache Jakarta Commons Collections 2.1 
20.	Apache Jakarta Commons Collections 2.1.1
21.	Apache Jakarta Commons Digester 1.5 
22.	Apache Jakarta Commons Digester 1.6 
23.	Apache Jakarta Commons Digester 1.7
24.	Apache Jakarta Commons Discovery 0.2.0
25.	Apache Jakarta Commons Fileupload 1.0
26.	Apache Jakarta Commons HTTP Client 2.0.2
27.	Apache Jakarta Commons HTTP Client 3.0 RC4
28.	Apache Jakarta Commons HTTP Client 3.0.0 
29.	Apache Jakarta Commons IO 1.0 
30.	Apache Jakarta Commons Lang 1.0.1
31.	Apache Jakarta Commons Logging 1.0.1 dev
32.	Apache Jakarta Commons Logging 1.0.2
33.	Apache Jakarta Commons Logging 1.0.3
34.	Apache Jakarta Commons Logging 1.0.4
35.	Apache Jakarta Commons net 1.4.1 
36.	Apache Jakarta Commons Net V1.1
37.	Apache Jakarta Commons Validator 1.0.2 
38.	Apache Jakarta Commons-El 1.0
39.	Apache Jakarta Commons-Jxpath 1.2
40.	Apache Jakarta JSP Standard Tag Library (JSTL) Code v 1.1
41.	Apache Jakarta Oro 2.0.6
42.	Apache Jakarta Oro 2.0.7 
43.	Apache Jakarta Oro 2.0.8 
44.	Apache Jakarta Struts 1.1
45.	Apache Jakarta Struts 1.2.4
46.	Apache Jakarta Struts 1.2.7
47.	Apache Jakarta Tomcat 3.2.4
48.	Apache Jakarta Tomcat 4.1.30 
49.	Apache Jasper2 v1.0
50.	Apache JSTL 1.0.5
51.	Apache JSTL 1.1
52.	Apache Log4J 1.2.8
53.	Apache Lucene 1.4.3
54.	Apache Muse 2.0.0 M1
55.	Apache Muse WEF Library
56.	Apache Muse Xalan V2.5.2
57.	Apache Portable Runtime 0.9
58.	Apache Portable Runtime 1.2.1
59.	Apache SOAP 2.3 
60.	Apache SOAP 2.3.1
61.	Apache Struts 1.1
62.	Apache taglibs application 1.0.1
63.	Apache taglibs datetime 1.0.1
64.	Apache taglibs mailer 1.1
65.	Apache taglibs page 1.0.1
66.	Apache taglibs request 1.0.1
67.	Apache taglibs response 1.0.1
68.	Apache taglibs session 1.0.1
69.	Apache taglibs string 1.0.1
70.	Apache taglibs utility 1.0.1
71.	Apache Web Services Invocation Framework (WSIF) 2.0 
72.	Apache WSIL4J 1
73.	Apache Xalan 2.7
74.	Apache Xalan V2.5.2
75.	Apache XML4J 4.3
76.	Aspect J Runtime 1.2.1
77.	AspectJ 1.2.1 
78.	Avalon 
79.	Avalon 4.1.2 
80.	BCEL 5.0
81.	Bean Scripting Framework 2.3
82.	BrowserLauncher V1.4b1
83.	Cactus 1.7.2
84.	Cairo 0.4.0 library
85.	Cairo Binding 
86.	Cairo Library 1.0.2 
87.	CDT 2.0.2 (subset) 
88.	CS CodeViewer 1.0
89.	Cup Parser Generator for Java 1.0
90.	DOM
91.	DOM 2
92.	DOM Interfaces
93.	DTP 0.9.1
94.	Eclipse 3.1.2
95.	Eclipse 3.2.1
96.	Eclipse Platform 3.2 derivative classes
97.	Eclipse Platform 3.x derivative classes 
98.	Eclipse SDK 3.1.2
99.	EMF 2.0 (subset) 
100.	EMF 2.1.2
101.	EMF 2.2.1
102.	EMFT 1.0.2
103.	EMFT Examples 1.0
104.	EMFT-JET 0.7.1
105.	FASTCGI 2.4.0
106.	FLEXnet Publisher 11.0
107.	FOP 
108.	FOP 0.20.5 
109.	GEF 3.1.1 
110.	GEF 3.2.1
111.	GMF 1.0.2
112.	HSQLDB 1.7.1
113.	ICU4C 2.0 (from XML C++ Parser 1.4 for z/OS) 
114.	ICU4C 3.4.1 
115.	ICU4J 3.4 
116.	ICU4J 3.4.1
117.	ICU4J 3.4.5
118.	ICU4J APIs 3.4.5
119.	IETF UUIDs and GUIDs Internet Draft 
120.	Independent JPEG Group's LIBJPEG Release 6b 
121.	InfoZip Code
122.	InfoZip Unzip stub file V5.40, V5.41, V5.42 & V5.5
123.	Java Mirror API 
124.	Java SSH Applet
125.	Java SSH code
126.	JET 1.0.0
127.	JRPC Development Kit
128.	jSch 0.1.16
129.	JSch 0.1.18
130.	JSch 0.1.28 
131.	Jtopen 5.0 
132.	JTOPEN V4.4
133.	JUnit 3.8.1 
134.	JUnit 4.1.0 
135.	JXPath 1.2
136.	Jython 2.1
137.	Log4J 1.2.8
138.	LPG Runtime
139.	Microsoft GDI+ Redistributable
140.	Microsoft Platform SDK Redistributable gdiplus.dll
141.	Mozilla API
142.	Mozilla Binding 
143.	MX4J
144.	MX4J 1.1.1
145.	OASIS XML SCHEMAS
146.	Open SSL 0.9.7c
147.	Oracle SQLJ
148.	OSGi Materials 
149.	OSGi Materials 4 
150.	PDF Transcoder 1.0 Beta 2
151.	Pixman 0.1.4
152.	Pixman 0.1.6 
153.	Quick 1.0.1
154.	RegExp 1.2
155.	SAX
156.	SAX 2
157.	SDO CommonJ Interfaces 1.0.0
158.	TPTP 4.0.1.1
159.	TPTP 4.2.1
160.	UDDI4J 2.0.3
161.	UDDI4J 2.0.5 
162.	UDDI4J V1.0.3 and 2.0
163.	UML2 1.1.1
164.	UML2 2.0.2
165.	VE 1.2.2
166.	Visual Editor 1.1.0.1
167.	W3C XHTML DTDs 
168.	WAP DTDs 
169.	WSDL Schema Files 
170.	WSDL4J 1.4.0
171.	WSDL4J 1.5.1
172.	WSIL4J 1.0.0 
173.	WTP 0.7 subset derivative works 
174.	WTP 1.0.2
175.	WTP 1.5.2
176.	Xerces 4.4
177.	Xerces 5.5.0 (OS/400 only)
178.	Xerces-C 2.4.0
179.	Xerces-C 2.6.0 
180.	Xerces-J 2.7
181.	Xerces-J 2.8.0 
182.	XHTML DTDs
183.	XML4C 4.0.1 (from XML C++ Parser 1.4 for z/OS) 
184.	XML4C 5.0.0 (for XML Toolkit for iSeries V5R1) 
185.	XML4J 4.3
186.	XML4J 4.4
187.	XML-APIs 1.3
188.	XML-Commons Resolver 1.1 
189.	XSD 2.1.2
190.	XSD 2.2.1
191.	XSLT 2.7
192.	XSLT4J V2.6
193.	zLIB V 1.1.4

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.

Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist. Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für Programme, die Sie unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben, gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN-Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen Zeitrahmens das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Separat lizenzierter Code:
1.	BusinessObjects Crystal Reports for IBM Rational Software Architect and Rational Application Developer
2.	BusinessObjects Crystal Reports Sever XI Release 2
3.	EMFT  Examples V1.0 (source code)
4.                  EMFT-JET 0.7.1 (source code)
4.	GNOME Binding
5.	GTK+ Binding
6.	GTK+ Binding for Mozilla
7.	HP-UX SDK, for the Java(tm) 2 Platform, Version 5.0
8.	JACL v.1.3.2

Benchmark-Tests

Sie dürfen die Ergebnisse von Benchmark-Tests des Programms oder seiner Unterkomponenten an Dritte weitergeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (A) Sie legen vollständig offen, welche Methode im Benchmark-Test angewendet wurde (z. B. Hardware- und Softwarekonfiguration, Installationsverfahren und Konfigurationsdateien); (B) Sie führen den Benchmark-Test durch, indem das Programm in seiner spezifizierten Betriebsumgebung unter Verwendung der neuesten anwendbaren Updates, Patches und Fixes, die für das Programm von IBM oder den Drittherstellern, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), zur Verfügung gestellt werden, ausgeführt wird; und (C) Sie befolgen alle Anweisungen zur Leistungsverbesserung und wenden alle empfohlenen Methoden (Best Practices) an, die in der Dokumentation des Programms und auf den IBM Unterstützungs-Websites für das Programm zu finden sind. Wenn Sie die Ergebnisse von Benchmark-Tests für das Programm veröffentlichen, haben IBM und die Dritthersteller (ungeachtet gegenteiliger Regelungen in irgendeiner Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM oder den Drittherstellern) das Recht, die Ergebnisse von Benchmark-Tests hinsichtlich Ihrer Produkte zu veröffentlichen, vorausgesetzt, IBM oder die Dritthersteller erfüllen beim Testen Ihrer Produkte die obigen Anforderungen unter (A), (B) und (C).

Die Bedingungen für Benchmark-Tests beziehen sich auf die folgenden Programme oder Unterkomponenten:
The WebSphere Application Server component of the Program

Eingeschränkt nutzbares Material

Sie sind zur Nutzung aller Teile des Programms berechtigt, die IBM oder Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten,

a) in Quellenformat zur Verfügung stellen; oder
b) als eingeschränkt kennzeichnen (z. B. "Restricted Materials of IBM"); oder
c) als Mustercode zur Verfügung stellen. Die Nutzung ist jedoch beschränkt auf
1) die Lösung von Problemen, die mit der Nutzung des Programms zusammenhängen, und
2) die Änderung des Programms, so dass es zusammen mit anderen Produkten eingesetzt werden kann.

Folgendes ist als eingeschränkt nutzbares Material gekennzeichnet:
1.	odc-jsf.jar
2.	odc-jsf-portlet.jar
3.	jsf-ibm.jar
4.	jsf-portlettags.jar
5.	jsf-portletbridge.jar
6.	rte.jar
7.	DocEditor.jar


Angegebene Betriebsumgebung

Die Programmspezifikationen und Informationen zur Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm, sofern verfügbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe.

Programmspezifische Bedingungen

DB2-KOMPONENTEN

DB2 Connect-Komponenten: Das Programm umfasst Teile der DB2 Connect-Technologie. Sie dürfen eine (1) Kopie dieser Komponenten nur in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung dieses Programms zur Anwendungsentwicklung und Modellierung von Datenobjekten installieren und nutzen, die von DB2 für z/OS und DB2 für iSeries verwaltet werden. Die mit diesem Programm bereitgestellte DB2 Connect-Technologie darf nicht für andere Zwecke verwendet werden. Mit der DB2 Connect-Technologie kann außer für dieses Programm keine Konnektivität für andere Anwendungen zur Verfügung gestellt werden. Für solche Zwecke muss eine entsprechende DB2 Connect-Lizenz erworben werden.

Ihre Nutzung der DB2 Connect-Komponenten unterliegt den Bedingungen der mit den Komponenten bereitgestellten Lizenzvereinbarung (mit Ausnahme der Einschränkungen in dieser Lizenz). Die DB2 Connect-Komponenten dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden. Wenden Sie sich bitte an den zuständigen DB2-Reseller, wenn Ihre Anforderungen diese Lizenzvereinbarung überschreiten und Sie eine Voll-Lizenz für DB2 Connect benötigen.

IBM WEBSPHERE APPLICATION SERVER:

WEBSPHERE APPLICATION SERVER: Im Lieferumfang des Programms sind mehrere Kopien von WebSphere Application Server enthalten, einschließlich Kopien von WebSphere Application Server, die zur "Einheitentestumgebung" des Programms gehören. Sie dürfen jede Komponente dieser Kopien von WebSphere Application Server auf derselben Maschine wie die restlichen Programmteile zur Nutzung für "Einheitentests" durch einen einzigen Entwickler installieren, wobei das Testen darauf beschränkt ist festzustellen, ob der von dem betreffenden Entwickler geschriebene oder erzeugte Code gemäß dem Entwurf funktioniert. Sie sind nicht berechtigt, Kopien der WebSphere Application Server-Komponenten, die auf der Basis des Einheitentest-Berechtigungsnachweises installiert und genutzt werden, für folgende Zwecke einzusetzen: zum Testen von Anwendungen auf Servern außerhalb der Maschinenumgebung des Entwicklers oder zum Simulieren von Produktionsworkloads bzw. zum Testen der Skalierbarkeit von Code, Anwendung oder System. Die WebSphere Application Server-Komponenten dürfen nicht produktiv genutzt werden.

QUELLCODE: Einige Komponenten von WebSphere Application Server werden möglicherweise im Quellcodeformat zur Verfügung gestellt. Ungeachtet gegenteiliger Regelungen in dieser Vereinbarung werden die Programmservices nur für die unveränderten Binärcodeversionen der im WebSphere Application Server-Paket enthaltenen Komponenten zur Verfügung gestellt, und nicht für den Quellcode dieser Komponenten oder von Ihnen erstellte Bearbeitungen dieser Komponenten.

JSR127-KOMPONENTE: Zu WebSphere Application Server Express 5.1.1 gehört eine Vorabversion von JSR127, die sich bei IBM und SUN noch im Teststadium befindet. Bei dieser Komponente handelt es sich nicht um ein IBM Produktionsrelease. JSR127 darf nur zum Testen der Funktionalität und des Leistungsverhaltens von WebSphere Application Server Express 5.1.1 eingesetzt werden. WebSphere Application Server Express 5.1.1 ist auch ohne die Installation von JSR127 voll funktionsfähig.

J2C-TECHNOLOGIE

Dieses Programm enthält J2C-Connectortechnologie. Hierzu gelten folgende Informationen:

CICS Transaction Gateway for Multiplatforms v6.0.2:
Das Programm enthält außerdem eine Kopie der LINUX- und Microsoft Windows-Plattformversionen von CICS Transaction Gateway for Multiplatforms Version 6.0.2 ("CTG"). Sie dürfen die LINUX- und Microsoft Windows-Plattformversionen von CTG nur für interne Bewertungszwecke oder Einheitentests installieren und nutzen, wobei der Test darauf beschränkt ist, den von einem Entwickler geschriebenen oder erzeugten Code daraufhin zu testen, ob er gemäß dem Entwurf funktioniert. Die LINUX- und Microsoft Windows-Plattformversionen von CTG (i) dürfen auf einer anderen Maschine als das Programm installiert werden; und (ii) dürfen nicht für produktive Zwecke eingesetzt werden.

IMS:
Das Programm enthält separate JCA 1.0- und JCA 1.5-Versionen des IMS-TM-Ressourcenadapters (der auch als IMS-Connector for Java bezeichnet wird). Diese Ressourcenadapter dürfen nur zum Schreiben oder Generieren von Code verwendet werden. Zum Durchführen von Einheitentests für den mit dem Programm geschriebenen und generierten Code müssen Sie mindestens eine (1) Lizenz für IMS V9 besitzen. Sie sind nicht berechtigt, die mit dem Programm zur Verfügung gestellten IMS-TM-Ressourcenadapter für Produktionszwecke einzusetzen. Wenn die IMS-TM-Ressourcenadapter für Produktionszwecke genutzt werden sollen, lesen Sie bitte die Informationen auf der IMS Connector for Java-Website unter www.ibm.com/ims.

JCA:
Die mit dem Programm gelieferten J2EE Connector Architecture-Ressourcenadapter (J2EE Connector Architecture = JCA), die in der Datei 'cicseci.rar' gepackt sind, und die mit dem Programm gelieferten Java-Clientklassen, die in der Datei 'ctgclient.jar' gepackt sind, dürfen von lizenzierten Benutzern des Programms uneingeschränkt weitergegeben werden. Die lizenzierten Benutzer, die diese Clientklassen weitergeben, übernehmen die Verantwortung für die Unterstützung und Pflege der weitergegebenen Klassen. Das Einverständnis von IBM mit der Weitergabe ist davon abhängig, dass die lizenzierten Benutzer des Programms Folgendes sicherstellen:

(i) Die Originalversion der 'JAR'- oder 'RAR'-Dateien wird nicht geändert;
(ii) die 'JAR'- oder 'RAR'-Dateien werden nur in einer von dem Programm unterstützten Java-Umgebung genutzt; und
(iii) die gesamte Kommunikation findet mit einem CICS Transaction Gateway statt, der sich auf demselben oder einem höheren Releasestand befindet als die Version der Datei 'ctgclient.jar' oder der 'RAR'-Datei.

JRPC DEVELOPMENT KIT

Die folgenden Rechte und Einschränkungen beziehen sich auf die Komponente JRPC Development Kit, die in das Programm integriert ist. Durch die Installation des Programms erklären Sie Ihr Einverständnis mit den folgenden Bedingungen:

Das Programm ist nicht für die folgenden Einsatzgebiete konzipiert oder vorgesehen: zur Flugverkehrssteuerung, Flugverkehrssicherung, Flugzeugnavigation oder Kommunikation beim Flugverkehr; oder für den Entwurf, die Konstruktion, den Betrieb oder die Wartung von nuklearen Einrichtungen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Programm nicht für solche Zwecke einzusetzen.

J2C-TECHNOLOGIE: COBOL Compiler-Komponente

Ihre Kopie des Programms enthält J2C-Connectortechnologie, zu der die IBM WebSphere Studio COBOL for Windows: COBOL Compiler-Komponente gehört. Die im Programm enthaltenen COBOL Compiler-Komponenten dürfen nur von den internen Komponenten des Programms zum Importieren von Metadaten für COBOL-Datenstrukturen genutzt werden. Dieser Code darf nicht für Produktionszwecke eingesetzt werden.

J2C-TECHNOLOGIE: PL/I Compiler-Komponente

Ihre Kopie des Programms enthält J2C-Connectortechnologie, zu der die IBM WebSphere Studio PL/I for Windows: PL/I Compiler-Komponente gehört. Die im Programm enthaltenen PL/I Compiler-Komponenten dürfen nur von den internen Komponenten des Programms zum Importieren von Metadaten für PL/I-Datenstrukturen genutzt werden. Dieser Code darf nicht für Produktionszwecke eingesetzt werden.

CODE VON MICROSOFT

Die Programme enthalten weiterverteilbare Software der Microsoft Corporation. Neben weiteren Bedingungen in dieser Lizenzvereinbarung ist Ihnen das Rückentwickeln, Dekompilieren oder Disassemblieren der Software nicht gestattet (außer und ausschließlich in dem Maß, in dem solche Aktivitäten gesetzlich ausdrücklich zulässig sind, ungeachtet dieser Einschränkung).

Die Ergebnisse von Benchmark-Tests des Microsoft .Net Framework dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Microsoft nicht an Dritte weitergegeben werden.

Im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang sind Microsoft oder deren Lieferanten in keinem Fall haftbar für irgendwelche speziellen, zufälligen, strafrechtlichen, indirekten oder Folgeschäden welcher Art auch immer (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust von vertraulichen oder anderen Informationen, Geschäftsunterbrechung, Personenschäden, Verlust von Privatsphäre, Verletzung von Vertragspflichten (einschließlich Pflichten nach Treu und Glauben oder Sorgfaltspflichten), Fahrlässigkeit sowie Vermögens- oder sonstige Schäden), die aus der Verwendung der Software oder der Tatsache, dass diese nicht verwendet werden kann, oder in Verbindung mit den für die Software zur Verfügung gestellten Supportleistungen oder anderen Leistungen, Informationen, Software und dazugehörigem Inhalt oder der Tatsache, dass diese nicht bereitgestellt wurden, selbst im Falle von Verschulden, unerlaubten Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit), irreführenden Angaben, verschuldensunabhängiger Haftung oder Produkthaftung, Vertragsbruch oder Verletzung der Garantie von/durch Microsoft oder deren Lieferanten, und selbst wenn Microsoft oder deren Lieferanten auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden.

Ungeachtet aller Schäden, die Sie aus irgendeinem Grund erleiden könnten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle oben angesprochenen Schäden und alle direkten oder allgemeinen Schäden auf Grundlage eines Vertrags oder Sonstigem), ist die gesamte Haftung von Microsoft und deren Lieferanten und Ihr ausschließlicher Anspruch für alles oben Genannte für tatsächlich von Ihnen im vernünftigen Vertrauen auf die Software erlittene Schäden beschränkt auf den höheren dieser beiden Beträge: den tatsächlich für das Software gezahlten Betrag oder US-Dollar 5,00. Die vorstehenden Beschränkungen und Ausschlüsse gelten im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang, auch wenn ein Anspruch seinen wesentlichen Zweck verfehlt.

MUSTERGALERIE (SAMPLES GALLERY)

Das Programm kann Musterquellcode oder Musterprogramme enthalten, die Programmiertechniken veranschaulichen. Diese Muster befinden sich in der Mustergalerie (Samples Gallery). Sie dürfen diese Muster oder Bearbeitungen der Muster in jeder beliebigen Form intern als Teil Ihrer Anwendung oder im Rahmen der Referenzliteratur kopieren, ändern und weitergeben. Diese Muster wurden nicht unter allen erdenkbaren Bedingungen getestet und werden von IBM ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung bereitgestellt. IBM stellt die Muster ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht ausgeschlossen werden kann, zur Verfügung. IBM übernimmt im Hinblick auf die Muster oder die technische Unterstützung (sofern vorgesehen) keine Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter. Sie verpflichten sich, IBM oder Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), von allen Ansprüchen von Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung, Änderung oder Weitergabe dieser Muster mit Ihren Anwendungen geltend gemacht werden, freizustellen. Sie dürfen nicht denselben Pfadnamen wie für die Originaldateien/-module verwenden. Sie dürfen die Copyrightvermerke in den Mustern nicht ändern oder löschen.

AKTUALISIERUNG ALLGEMEINER KOMPONENTEN

Bestimmte Teile dieses Programms wurden von IBM intern als allgemeine Komponenten gekennzeichnet, die von mehreren IBM Programmen gemeinsam nutzbar sind. Sie bestätigen hiermit, dass die Installation dieses Programms, zukünftiger Programmupdates oder anderer IBM Programme, die die allgemeinen Komponenten nutzen, unter Umständen dazu führt, dass die allgemeinen Komponenten in mehreren IBM Programmen aktualisiert werden.

WEB-SERVICES

Das Programm enthält Muster, die im Verzeichnis eclipse\plugins\com.ibm.etools.webservice.samples*.jar ("Apache Axis-Beispiele") gespeichert sind. Dazu gehören mit Apache Axis generierte Komponenten oder Komponenten, aus denen Apache Axis-Komponenten generiert werden können. IBM leistet keine Unterstützung für die Apache Axis-Beispiele oder die von Ihnen generierten Apache Axis-Komponenten.

WEBSPHERE PORTAL

Ihre Programmkopie kann Technologie und Komponenten der IBM WebSphere Portal-Produktfamilie enthalten. Ist dies der Fall, kommen die Lizenzbedingungen, die der Technologie und/oder den Komponenten beigepackt sind, unter Berücksichtigung der Änderungen in den beiden folgenden Absätzen zur Anwendung:

Die in dem Programm enthaltene Portaltechnologie und die Komponenten dürfen nur von dem Programm oder in Verbindung mit diesem zur Installation, Konfiguration und Verwaltung innerhalb der IT-Umgebung eines Kunden genutzt werden. Die Portaltechnologie und die Komponenten dürfen nur für das Programm und nicht für andere Anwendungen als Portalschnittstelle oder Integrationsplattform genutzt werden. Für diesen Zweck wird den Anwendungen eine Schnittstelle zu dem Programm in Form eines Portlets unter Verwendung der IBM WebSphere Portal-Technologie zur Verfügung gestellt. Service und Unterstützung für die Portaltechnologie und die Komponenten werden auf der Basis dieser Programmlizenz nur zur Verfügung gestellt, wenn sie die lizenzierte Nutzung des Programms betreffen.

Die in dem Programm enthaltene Portaltechnologie und die Komponenten werden nur auf der Maschine installiert, die von einem einzelnen Entwickler für "Einheitentests" eingesetzt wird, wobei die Tests darauf beschränkt sind, den von dem betreffenden Entwickler geschriebenen oder erzeugten Code daraufhin zu prüfen, ob er gemäß dem Entwurf funktioniert. Die in dem Programm enthaltene Portaltechnologie und die Komponenten können nicht für produktive Zwecke eingesetzt werden.


D/N:  L-KHUY-6TYMMB
P/N:  L-KHUY-6TYMMB 



LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname: IBM Rational Application Developer 7.0 GA
Programmnummer: 5724-J19
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.

Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme

Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms, und Ihre Rechte zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt. Wenn Sie eine separate Lizenz für dieses Programm erwerben möchten, die nicht durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren IBM Vertriebsbeauftragten.

Weitere IBM Programme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben werden ("Weitere IBM Programme"). Sie dürfen die weiteren IBM Programme nur in Verbindung mir Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die weiteren IBM Programme dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Sie sind nicht berechtigt, die weiteren IBM Programme zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die weiteren IBM Programme eventuell ersetzt oder geändert. Im Falle eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den weiteren IBM Programmen beigepackt ist. Wenn Ihr Recht zur Nutzung des Programms abläuft bzw. der Vertrag von Ihnen oder IBM gekündigt wird, müssen Sie die Nutzung der weiteren IBM Programme einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder unverzüglich an den Programmlieferanten zurückgeben. Haben Sie die weiteren IBM Programme heruntergeladen, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. Sollen die weiteren IBM Programme für eine Nutzung lizenziert werden, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.

Diese Liste enthält die weiteren IBM Programme, die mit dem Programm lizenziert werden:
1.	IBM CICS Transaction Gateway Resource Adapters Versions 5.1 and 6.0
2.	IBM CICS Transaction Gateway for Multiplatforms v 6.0.2
3.	IBM Cloudscape Version 10
4.	IBM DB2 Connect
5.	IBM Information Management System Resource Adapters Version 9.1
6.	IBM Rational Clearcase LT V7.0
7.	IBM Rational ClearCase MVFS Refresh Adapter Version 7.0
8.	IBM Rational ClearCase SCM Adapter Version 7.0
9.	IBM Support Assistant Version 3.0
10.	IBM Tivoli Autonomic Computing Log and Trace V4.2.0
11.	IBM WebSphere Application Server for Developers Version 6.1 UTE (Including AST)
12.	IBM WebSphere Application Server 5.1
13.	IBM WebSphere Application Server Express version 5.1
14.	IBM WebSphere Application Server for Developers version 6.0
15.	IBM WebSphere Portal UTE V5.1
16.	IBM WebSphere Portal UTE V6.0

Ausgeschlossene Komponenten

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten". Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten (auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm beigepackt sind.

Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten. Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.

Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
1.	Apache Ant 1.5.4
2.	Apache Ant 1.6.1
3.	Apache Ant 1.6.2
4.	Apache Ant 1.6.5
5.	Apache Axis 1.0 
6.	Apache Axis 1.1 
7.	Apache Axis 1.2.1 
8.	Apache Axis 1.3.0 
9.	Apache Batik 1.5
10.	Apache Batik 1.5.1 
11.	Apache Batik 1.6 
12.	Apache Derby - Cloudscape 10.1
13.	Apache Derby 10.1
14.	Apache HTTP Server 2.0.47
15.	Apache Jakarta Commons BeanUtils 1.6 
16.	Apache Jakarta Commons Beanutils 1.6.1
17.	Apache Jakarta Commons Codec 1.3 
18.	Apache Jakarta Commons Collections 1.1 dev
19.	Apache Jakarta Commons Collections 2.1 
20.	Apache Jakarta Commons Collections 2.1.1
21.	Apache Jakarta Commons Digester 1.5 
22.	Apache Jakarta Commons Digester 1.6 
23.	Apache Jakarta Commons Digester 1.7
24.	Apache Jakarta Commons Discovery 0.2.0
25.	Apache Jakarta Commons Fileupload 1.0
26.	Apache Jakarta Commons HTTP Client 2.0.2
27.	Apache Jakarta Commons HTTP Client 3.0 RC4
28.	Apache Jakarta Commons HTTP Client 3.0.0 
29.	Apache Jakarta Commons IO 1.0 
30.	Apache Jakarta Commons Lang 1.0.1
31.	Apache Jakarta Commons Logging 1.0.1 dev
32.	Apache Jakarta Commons Logging 1.0.2
33.	Apache Jakarta Commons Logging 1.0.3
34.	Apache Jakarta Commons Logging 1.0.4
35.	Apache Jakarta Commons net 1.4.1 
36.	Apache Jakarta Commons Net V1.1
37.	Apache Jakarta Commons Validator 1.0.2 
38.	Apache Jakarta Commons-El 1.0
39.	Apache Jakarta Commons-Jxpath 1.2
40.	Apache Jakarta JSP Standard Tag Library (JSTL) Code v 1.1
41.	Apache Jakarta Oro 2.0.6
42.	Apache Jakarta Oro 2.0.7 
43.	Apache Jakarta Oro 2.0.8 
44.	Apache Jakarta Struts 1.1
45.	Apache Jakarta Struts 1.2.4
46.	Apache Jakarta Struts 1.2.7
47.	Apache Jakarta Tomcat 3.2.4
48.	Apache Jakarta Tomcat 4.1.30 
49.	Apache Jasper2 v1.0
50.	Apache JSTL 1.0.5
51.	Apache JSTL 1.1
52.	Apache Log4J 1.2.8
53.	Apache Lucene 1.4.3
54.	Apache Muse 2.0.0 M1
55.	Apache Muse WEF Library
56.	Apache Muse Xalan V2.5.2
57.	Apache Portable Runtime 0.9
58.	Apache Portable Runtime 1.2.1
59.	Apache SOAP 2.3 
60.	Apache SOAP 2.3.1
61.	Apache Struts 1.1
62.	Apache taglibs application 1.0.1
63.	Apache taglibs datetime 1.0.1
64.	Apache taglibs mailer 1.1
65.	Apache taglibs page 1.0.1
66.	Apache taglibs request 1.0.1
67.	Apache taglibs response 1.0.1
68.	Apache taglibs session 1.0.1
69.	Apache taglibs string 1.0.1
70.	Apache taglibs utility 1.0.1
71.	Apache Web Services Invocation Framework (WSIF) 2.0 
72.	Apache WSIL4J 1
73.	Apache Xalan 2.7
74.	Apache Xalan V2.5.2
75.	Apache XML4J 4.3
76.	Aspect J Runtime 1.2.1
77.	AspectJ 1.2.1 
78.	Avalon 
79.	Avalon 4.1.2 
80.	BCEL 5.0
81.	Bean Scripting Framework 2.3
82.	BrowserLauncher V1.4b1
83.	Cactus 1.7.2
84.	Cairo 0.4.0 library
85.	Cairo Binding 
86.	Cairo Library 1.0.2 
87.	CDT 2.0.2 (subset) 
88.	CS CodeViewer 1.0
89.	Cup Parser Generator for Java 1.0
90.	DOM
91.	DOM 2
92.	DOM Interfaces
93.	DTP 0.9.1
94.	Eclipse 3.1.2
95.	Eclipse 3.2.1
96.	Eclipse Platform 3.2 derivative classes
97.	Eclipse Platform 3.x derivative classes 
98.	Eclipse SDK 3.1.2
99.	EMF 2.0 (subset) 
100.	EMF 2.1.2
101.	EMF 2.2.1
102.	EMFT 1.0.2
103.	EMFT Examples 1.0
104.	EMFT-JET 0.7.1
105.	FASTCGI 2.4.0
106.	FLEXnet Publisher 11.0
107.	FOP 
108.	FOP 0.20.5 
109.	GEF 3.1.1 
110.	GEF 3.2.1
111.	GMF 1.0.2
112.	HSQLDB 1.7.1
113.	ICU4C 2.0 (from XML C++ Parser 1.4 for z/OS) 
114.	ICU4C 3.4.1 
115.	ICU4J 3.4 
116.	ICU4J 3.4.1
117.	ICU4J 3.4.5
118.	ICU4J APIs 3.4.5
119.	IETF UUIDs and GUIDs Internet Draft 
120.	Independent JPEG Group's LIBJPEG Release 6b 
121.	InfoZip Code
122.	InfoZip Unzip stub file V5.40, V5.41, V5.42 & V5.5
123.	Java Mirror API 
124.	Java SSH Applet
125.	Java SSH code
126.	JET 1.0.0
127.	JRPC Development Kit
128.	jSch 0.1.16
129.	JSch 0.1.18
130.	JSch 0.1.28 
131.	Jtopen 5.0 
132.	JTOPEN V4.4
133.	JUnit 3.8.1 
134.	JUnit 4.1.0 
135.	JXPath 1.2
136.	Jython 2.1
137.	Log4J 1.2.8
138.	LPG Runtime
139.	Microsoft GDI+ Redistributable
140.	Microsoft Platform SDK Redistributable gdiplus.dll
141.	Mozilla API
142.	Mozilla Binding 
143.	MX4J
144.	MX4J 1.1.1
145.	OASIS XML SCHEMAS
146.	Open SSL 0.9.7c
147.	Oracle SQLJ
148.	OSGi Materials 
149.	OSGi Materials 4 
150.	PDF Transcoder 1.0 Beta 2
151.	Pixman 0.1.4
152.	Pixman 0.1.6 
153.	Quick 1.0.1
154.	RegExp 1.2
155.	SAX
156.	SAX 2
157.	SDO CommonJ Interfaces 1.0.0
158.	TPTP 4.0.1.1
159.	TPTP 4.2.1
160.	UDDI4J 2.0.3
161.	UDDI4J 2.0.5 
162.	UDDI4J V1.0.3 and 2.0
163.	UML2 1.1.1
164.	UML2 2.0.2
165.	VE 1.2.2
166.	Visual Editor 1.1.0.1
167.	W3C XHTML DTDs 
168.	WAP DTDs 
169.	WSDL Schema Files 
170.	WSDL4J 1.4.0
171.	WSDL4J 1.5.1
172.	WSIL4J 1.0.0 
173.	WTP 0.7 subset derivative works 
174.	WTP 1.0.2
175.	WTP 1.5.2
176.	Xerces 4.4
177.	Xerces 5.5.0 (OS/400 only)
178.	Xerces-C 2.4.0
179.	Xerces-C 2.6.0 
180.	Xerces-J 2.7
181.	Xerces-J 2.8.0 
182.	XHTML DTDs
183.	XML4C 4.0.1 (from XML C++ Parser 1.4 for z/OS) 
184.	XML4C 5.0.0 (for XML Toolkit for iSeries V5R1) 
185.	XML4J 4.3
186.	XML4J 4.4
187.	XML-APIs 1.3
188.	XML-Commons Resolver 1.1 
189.	XSD 2.1.2
190.	XSD 2.2.1
191.	XSLT 2.7
192.	XSLT4J V2.6
193.	zLIB V 1.1.4

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.

Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist. Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für Programme, die Sie unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben, gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN-Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen Zeitrahmens das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Separat lizenzierter Code:
1.	BusinessObjects Crystal Reports for IBM Rational Software Architect and Rational Application Developer
2.	BusinessObjects Crystal Reports Sever XI Release 2
3.	EMFT  Examples V1.0 (source code)
4.                  EMFT-JET 0.7.1 (source code)
4.	GNOME Binding
5.	GTK+ Binding
6.	GTK+ Binding for Mozilla
7.	HP-UX SDK, for the Java(tm) 2 Platform, Version 5.0
8.	JACL v.1.3.2

Benchmark-Tests

Sie dürfen die Ergebnisse von Benchmark-Tests des Programms oder seiner Unterkomponenten an Dritte weitergeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (A) Sie legen vollständig offen, welche Methode im Benchmark-Test angewendet wurde (z. B. Hardware- und Softwarekonfiguration, Installationsverfahren und Konfigurationsdateien); (B) Sie führen den Benchmark-Test durch, indem das Programm in seiner spezifizierten Betriebsumgebung unter Verwendung der neuesten anwendbaren Updates, Patches und Fixes, die für das Programm von IBM oder den Drittherstellern, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), zur Verfügung gestellt werden, ausgeführt wird; und (C) Sie befolgen alle Anweisungen zur Leistungsverbesserung und wenden alle empfohlenen Methoden (Best Practices) an, die in der Dokumentation des Programms und auf den IBM Unterstützungs-Websites für das Programm zu finden sind. Wenn Sie die Ergebnisse von Benchmark-Tests für das Programm veröffentlichen, haben IBM und die Dritthersteller (ungeachtet gegenteiliger Regelungen in irgendeiner Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM oder den Drittherstellern) das Recht, die Ergebnisse von Benchmark-Tests hinsichtlich Ihrer Produkte zu veröffentlichen, vorausgesetzt, IBM oder die Dritthersteller erfüllen beim Testen Ihrer Produkte die obigen Anforderungen unter (A), (B) und (C).

Die Bedingungen für Benchmark-Tests beziehen sich auf die folgenden Programme oder Unterkomponenten:
The WebSphere Application Server component of the Program

Informationen zur Weitergabe des Programms

Ist eine von Ihnen entwickelte Anwendung abhängig von den Dateien oder Modulen, die nachfolgend aufgelistet sind oder sich im nachfolgend angegebenen Verzeichnis befinden, gelten für die Weitergabe dieser Dateien oder Module die folgenden Bedingungen:
1) Die Dateien oder Module dürfen nur als Objektcode weitergegeben werden.
2) Sie verpflichten sich, IBM oder Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), von allen Ansprüchen von Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe Ihrer Anwendung geltend gemacht werden, freizustellen.
3) Sie dürfen für diese Dateien oder Module nicht denselben Pfadnamen wie für die Originaldateien/-module verwenden.
4) Sie dürfen die Namen oder Marken von IBM oder Drittherstellern nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IBM oder den Drittherstellern in Verbindung mit der Vermarktung Ihrer Anwendungen verwenden.
5) IBM oder Dritthersteller stellen die Kopien dieser Dateien oder Module ohne Wartung (auf "AS-IS"-Basis) zur Verfügung, d. h., für die technische Unterstützung Ihrer Anwendung sind Sie selbst verantwortlich.
6) In der Lizenzvereinbarung mit dem Empfänger muss ein Hinweis enthalten sein, dass diese Dateien oder Module 1) nur zur Aktivierung der Anwendung verwendet werden dürfen, 2) nicht kopiert werden dürfen (außer für Sicherungszwecke), 3) nicht weitergegeben werden dürfen und 4) nicht umgewandelt (reverse assemble, reverse compile) oder in anderer Weise übersetzt werden dürfen. 

actions.gif
actions.jsp
actions_view.jsp
actionsbar.html
actionsInputs.jsp
actionsInputsDQS.jsp
actionsPrompt.html
axis.jar
axis-ant.jar
browserstyle.js
com.ibm.etools.marshall.runtime_6.1.0.jar
commons-beanutils.jar
commons-collections.jar
commons-digester.jar
commons-discovery.jar
commons-discovery-0.2.jar
commons-fileupload.jar
commons-lang.jar
commons-logging.jar
commons-logging-1.0.4.jar
commons-validator.jar
db2WebRowSet.xsd
dbbeans.jar
doc.gif
DocEditor.jar
doTest.jsp
error.jsp
error_tsk.gif
field8.gif
gbar.html
gbar.jsp
group.imports
icu4j_3_4_1.jar
ie.css
info_tsk.gif
inputserror.jsp
jakarta-oro.jar
jaxrpc.jar
jsf-api.jar
jsf-ibm.jar
jsf-impl.jar
jsf-impl-messages.jar
jsf-portlet.jar
jsf-portletbridge.jar
jsf-portlettags.jar
jsf-wp.jar
jspsql.jar 
jstl.jar
line_last.gif
line_notlast.fig
line_notlast.gif
log4j-1.2.4.jar
log4j-1.2.8.jar
lpgjavaruntime.jar
main.jsp
marshall.jar
moz.css
namespacetable.nst
nav_view.jsp
navigator.gif
navigator.jsp
navigatorbar.html
navoperations.jsp
NCSO.jar
odc-jsf.jar
odc-jsf-portlet.jar
operation8.gif
operationserror.jsp
org.eclipse.swt.gtk.linux.x86_*.jar - On Linux
org.eclipse.swt.win32.win32.x86_*.jar - On Windows
pbportlet.jar
PortalStruts.jar
PortalStrutsCommon.jar
PortalStrutsTags.jar
portlet-bp.jar
portlet-cache.jar
portlet-cv.jar
resultbar.html
resultPrompt.html
results.html
results_view.html
RJCBRT.dll
RJCBRT.jar
rte.jar
saaj.jar
script.js
sdo_access_beans.jar
sdo_access_beans_6.1.0.jar
sdo_access_beans_p5.1.0.jar
sdo_web.jar
sdo_web_6.1.0.jar
sdo_web_p5.1.0.jar
servicelocator.jar
sqlj.zip
standard.jar
status.gif
struts.jar
struts-bean.tld
struts-chtml.tld
struts-config_1_0.dtd
struts-config_1_1.dtd
struts-html.tld
struts-legacy.jar
struts-logic.tld
struts-nested.tld
struts-portal-html.tld
struts-portal-wml.tld
struts-template.tld
struts-tiles.tld
StrutsUpdateForPortal.jar
struts-wml.tld
tiles-config.dtd
tiles-config_1_1.dtd
toperror.jsp
uddi4j.jar
validation_1_1.dtd
validator_1_0.dtd
validator_1_0_1.dtd
validator-rules.xml
validator-rules_1_1.dtd
wdo_jdbc_access.jar
wdo_web.jar
web-app_2_2.dtd
web-app_2_3.dtd
webservice.gif
webserviceutils.jar
worf.jar
worf-servlets.jar
wp.struts.standard.framework.jar
wp.struts.tlds.common.jar
wp.struts-commons-logging.jar
wpai.mediators.domino.jar
wp-portlet-bp.jar
wp-portlet-cv.jar
wsant.bat
wsant.sh
wsdl4j.jar
wsdl4j-1.5.1.jar
wsgen.xml
wsil4j.jar

Wenn Ihre Anwendung eine Kopie der oben aufgeführten Dateien/Module enthält, muss dies wie folgt gekennzeichnet werden:

"ENTHÄLT

Laufzeitmodule von
IBM Rational Application Developer 7.0 GA

(c) Copyright IBM Corporation 2000,2006
All Rights Reserved"

Eingeschränkt nutzbares Material

Sie sind zur Nutzung aller Teile des Programms berechtigt, die IBM oder Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten,

a) in Quellenformat zur Verfügung stellen; oder
b) als eingeschränkt kennzeichnen (z. B. "Restricted Materials of IBM"); oder
c) als Mustercode zur Verfügung stellen. Die Nutzung ist jedoch beschränkt auf
1) die Lösung von Problemen, die mit der Nutzung des Programms zusammenhängen, und
2) die Änderung des Programms, so dass es zusammen mit anderen Produkten eingesetzt werden kann.

Folgendes ist als eingeschränkt nutzbares Material gekennzeichnet:
1.	odc-jsf.jar
2.	odc-jsf-portlet.jar
3.	jsf-ibm.jar
4.	jsf-portlettags.jar
5.	jsf-portletbridge.jar
6.	rte.jar
7.	DocEditor.jar


Angegebene Betriebsumgebung

Die Programmspezifikationen und Informationen zur Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm, sofern verfügbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe.

Programmspezifische Bedingungen

Abhängig von der erworbenen Programmlizenz dürfen Sie das Programm wie folgt nutzen:

Lizenztyp - Floating-Benutzerlizenz:

Diese Lizenz beinhaltet die Programmnutzung, einschließlich Installation des Programms auf mehreren Clients oder Servern, unter der Voraussetzung, dass die Gesamtzahl der gleichzeitig angemeldeten Benutzer nicht die Gesamtzahl der für das Programm erworbenen Floating-Lizenzen überschreitet. Sie müssen IBM auf Anforderung einen Bericht über die gesamte Programmnutzung zur Verfügung stellen.

Lizenztyp - Lizenz für berechtigten Benutzer:

Für jede Einzelperson, die in irgendeiner Weise auf das Programm zugreift, muss eine Lizenz für einen berechtigten Benutzer erworben werden. Diese Lizenz ist ausschließlich einer einzigen Person zugeordnet. Eine Lizenz für einen berechtigten Benutzer darf nur zur langfristigen Nutzung an eine andere Person übertragen werden. Ein auf der Basis von Lizenzen für berechtigte Benutzer lizenziertes Programm darf auf einem einzelnen Computer installiert werden, wobei mehrere Benutzer auf das Programm zugreifen dürfen, sofern für jeden dieser Benutzer eine solche Lizenz erworben wurde. Das Programm darf auf einem Server installiert und genutzt werden, sofern für jeden Benutzer, der auf das Programm zugreift, eine separate Lizenz für einen berechtigten Benutzer erworben wurde. Sie müssen IBM auf Anforderung einen Bericht über die gesamte Programmnutzung zur Verfügung stellen.

LIZENZ MIT FESTER LAUFZEIT

Wenn Sie eine Lizenz mit fester Laufzeit für das Programm erwerben, gilt Folgendes: Der Nutzungszeitraum des Programms ist begrenzt ("feste Laufzeit"). Die feste Laufzeit ist in Ihrem Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) angegeben. Am Ende der festen Laufzeit endet Ihre Berechtigung zur Nutzung des Programms, und Sie erklären sich damit einverstanden, die Nutzung des Programms einzustellen und alle Programmkopien zu vernichten. IBM kann die feste Laufzeit eventuell gegen Zahlung einer Gebühr verlängern. Wenn Sie die Nutzung des Programms über die feste Laufzeit hinweg fortsetzen möchten, wenden Sie sich vor Ablauf der Laufzeit an IBM oder einen Rational Reseller.

MULTIPROGRAMMANGEBOT

Programme können im Rahmen einer 'Suite' oder eines Multiprogrammangebots lizenziert werden. Die einzelnen Programme, aus denen sich die Suite oder das Multiprogrammangebot zusammensetzt, dürfen nicht gleichzeitig von verschiedenen Benutzern, sondern jeweils nur von einem einzigen Benutzer genutzt werden. Ist Software von Drittherstellern in einem beliebigen Programm enthalten, darf diese Software nicht aus dem Programm herausgelöst oder unabhängig davon genutzt werden.

DB2-KOMPONENTEN

DB2 Connect-Komponenten: Das Programm umfasst Teile der DB2 Connect-Technologie. Sie dürfen eine (1) Kopie dieser Komponenten nur in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung dieses Programms zur Anwendungsentwicklung und Modellierung von Datenobjekten installieren und nutzen, die von DB2 für z/OS und DB2 für iSeries verwaltet werden. Die mit diesem Programm bereitgestellte DB2 Connect-Technologie darf nicht für andere Zwecke verwendet werden. Mit der DB2 Connect-Technologie kann außer für dieses Programm keine Konnektivität für andere Anwendungen zur Verfügung gestellt werden. Für solche Zwecke muss eine entsprechende DB2 Connect-Lizenz erworben werden.

Ihre Nutzung der DB2 Connect-Komponenten unterliegt den Bedingungen der mit den Komponenten bereitgestellten Lizenzvereinbarung (mit Ausnahme der Einschränkungen in dieser Lizenz). Die DB2 Connect-Komponenten dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden. Wenden Sie sich bitte an den zuständigen DB2-Reseller, wenn Ihre Anforderungen diese Lizenzvereinbarung überschreiten und Sie eine Voll-Lizenz für DB2 Connect benötigen.

IBM WEBSPHERE APPLICATION SERVER:

WEBSPHERE APPLICATION SERVER: Im Lieferumfang des Programms sind mehrere Kopien von WebSphere Application Server enthalten, einschließlich Kopien von WebSphere Application Server, die zur "Einheitentestumgebung" des Programms gehören. Sie dürfen jede Komponente dieser Kopien von WebSphere Application Server auf derselben Maschine wie die restlichen Programmteile zur Nutzung für "Einheitentests" durch einen einzigen Entwickler installieren, wobei das Testen darauf beschränkt ist festzustellen, ob der von dem betreffenden Entwickler geschriebene oder erzeugte Code gemäß dem Entwurf funktioniert. Sie sind nicht berechtigt, Kopien der WebSphere Application Server-Komponenten, die auf der Basis des Einheitentest-Berechtigungsnachweises installiert und genutzt werden, für folgende Zwecke einzusetzen: zum Testen von Anwendungen auf Servern außerhalb der Maschinenumgebung des Entwicklers oder zum Simulieren von Produktionsworkloads bzw. zum Testen der Skalierbarkeit von Code, Anwendung oder System. Die WebSphere Application Server-Komponenten dürfen nicht produktiv genutzt werden.

QUELLCODE: Einige Komponenten von WebSphere Application Server werden möglicherweise im Quellcodeformat zur Verfügung gestellt. Ungeachtet gegenteiliger Regelungen in dieser Vereinbarung werden die Programmservices nur für die unveränderten Binärcodeversionen der im WebSphere Application Server-Paket enthaltenen Komponenten zur Verfügung gestellt, und nicht für den Quellcode dieser Komponenten oder von Ihnen erstellte Bearbeitungen dieser Komponenten.

J2C-TECHNOLOGIE

Dieses Programm enthält J2C-Connectortechnologie. Hierzu gelten folgende Informationen:

CICS Transaction Gateway for Multiplatforms v6.0.2:
Das Programm enthält außerdem eine Kopie der LINUX- und Microsoft Windows-Plattformversionen von CICS Transaction Gateway for Multiplatforms Version 6.0.2 ("CTG"). Sie dürfen die LINUX- und Microsoft Windows-Plattformversionen von CTG nur für interne Bewertungszwecke oder Einheitentests installieren und nutzen, wobei der Test darauf beschränkt ist, den von einem Entwickler geschriebenen oder erzeugten Code daraufhin zu testen, ob er gemäß dem Entwurf funktioniert. Die LINUX- und Microsoft Windows-Plattformversionen von CTG (i) dürfen auf einer anderen Maschine als das Programm installiert werden; und (ii) dürfen nicht für produktive Zwecke eingesetzt werden.

IMS:
Das Programm enthält separate JCA 1.0- und JCA 1.5-Versionen des IMS-TM-Ressourcenadapters (der auch als IMS-Connector for Java bezeichnet wird). Diese Ressourcenadapter dürfen nur zum Schreiben oder Generieren von Code verwendet werden. Zum Durchführen von Einheitentests für den mit dem Programm geschriebenen und generierten Code müssen Sie mindestens eine (1) Lizenz für IMS V9 besitzen. Sie sind nicht berechtigt, die mit dem Programm zur Verfügung gestellten IMS-TM-Ressourcenadapter für Produktionszwecke einzusetzen. Wenn die IMS-TM-Ressourcenadapter für Produktionszwecke genutzt werden sollen, lesen Sie bitte die Informationen auf der IMS Connector for Java-Website unter www.ibm.com/ims.

JCA:
Die mit dem Programm gelieferten J2EE Connector Architecture-Ressourcenadapter (J2EE Connector Architecture = JCA), die in der Datei 'cicseci.rar' gepackt sind, und die mit dem Programm gelieferten Java-Clientklassen, die in der Datei 'ctgclient.jar' gepackt sind, dürfen von lizenzierten Benutzern des Programms uneingeschränkt weitergegeben werden. Die lizenzierten Benutzer, die diese Clientklassen weitergeben, übernehmen die Verantwortung für die Unterstützung und Pflege der weitergegebenen Klassen. Das Einverständnis von IBM mit der Weitergabe ist davon abhängig, dass die lizenzierten Benutzer des Programms Folgendes sicherstellen:

(i) Die Originalversion der 'JAR'- oder 'RAR'-Dateien wird nicht geändert;
(ii) die 'JAR'- oder 'RAR'-Dateien werden nur in einer von dem Programm unterstützten Java-Umgebung genutzt; und
(iii) die gesamte Kommunikation findet mit einem CICS Transaction Gateway statt, der sich auf demselben oder einem höheren Releasestand befindet als die Version der Datei 'ctgclient.jar' oder der 'RAR'-Datei.

JRPC DEVELOPMENT KIT

Die folgenden Rechte und Einschränkungen beziehen sich auf die Komponente JRPC Development Kit, die in das Programm integriert ist. Durch die Installation des Programms erklären Sie Ihr Einverständnis mit den folgenden Bedingungen:

Das Programm ist nicht für die folgenden Einsatzgebiete konzipiert oder vorgesehen: zur Flugverkehrssteuerung, Flugverkehrssicherung, Flugzeugnavigation oder Kommunikation beim Flugverkehr; oder für den Entwurf, die Konstruktion, den Betrieb oder die Wartung von nuklearen Einrichtungen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Programm nicht für solche Zwecke einzusetzen.

J2C-TECHNOLOGIE: COBOL Compiler-Komponente

Ihre Kopie des Programms enthält J2C-Connectortechnologie, zu der die IBM WebSphere Studio COBOL for Windows: COBOL Compiler-Komponente gehört. Die im Programm enthaltenen COBOL Compiler-Komponenten dürfen nur von den internen Komponenten des Programms zum Importieren von Metadaten für COBOL-Datenstrukturen genutzt werden. Dieser Code darf nicht für Produktionszwecke eingesetzt werden.

J2C-TECHNOLOGIE: PL/I Compiler-Komponente

Ihre Kopie des Programms enthält J2C-Connectortechnologie, zu der die IBM WebSphere Studio PL/I for Windows: PL/I Compiler-Komponente gehört. Die im Programm enthaltenen PL/I Compiler-Komponenten dürfen nur von den internen Komponenten des Programms zum Importieren von Metadaten für PL/I-Datenstrukturen genutzt werden. Dieser Code darf nicht für Produktionszwecke eingesetzt werden.

CODE VON MICROSOFT

Die Programme enthalten weiterverteilbare Software der Microsoft Corporation. Neben weiteren Bedingungen in dieser Lizenzvereinbarung ist Ihnen das Rückentwickeln, Dekompilieren oder Disassemblieren der Software nicht gestattet (außer und ausschließlich in dem Maß, in dem solche Aktivitäten gesetzlich ausdrücklich zulässig sind, ungeachtet dieser Einschränkung).

Die Ergebnisse von Benchmark-Tests des Microsoft .Net Framework dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Microsoft nicht an Dritte weitergegeben werden.

Im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang sind Microsoft oder deren Lieferanten in keinem Fall haftbar für irgendwelche speziellen, zufälligen, strafrechtlichen, indirekten oder Folgeschäden welcher Art auch immer (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust von vertraulichen oder anderen Informationen, Geschäftsunterbrechung, Personenschäden, Verlust von Privatsphäre, Verletzung von Vertragspflichten (einschließlich Pflichten nach Treu und Glauben oder Sorgfaltspflichten), Fahrlässigkeit sowie Vermögens- oder sonstige Schäden), die aus der Verwendung der Software oder der Tatsache, dass diese nicht verwendet werden kann, oder in Verbindung mit den für die Software zur Verfügung gestellten Supportleistungen oder anderen Leistungen, Informationen, Software und dazugehörigem Inhalt oder der Tatsache, dass diese nicht bereitgestellt wurden, selbst im Falle von Verschulden, unerlaubten Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit), irreführenden Angaben, verschuldensunabhängiger Haftung oder Produkthaftung, Vertragsbruch oder Verletzung der Garantie von/durch Microsoft oder deren Lieferanten, und selbst wenn Microsoft oder deren Lieferanten auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden.

Ungeachtet aller Schäden, die Sie aus irgendeinem Grund erleiden könnten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle oben angesprochenen Schäden und alle direkten oder allgemeinen Schäden auf Grundlage eines Vertrags oder Sonstigem), ist die gesamte Haftung von Microsoft und deren Lieferanten und Ihr ausschließlicher Anspruch für alles oben Genannte für tatsächlich von Ihnen im vernünftigen Vertrauen auf die Software erlittene Schäden beschränkt auf den höheren dieser beiden Beträge: den tatsächlich für das Software gezahlten Betrag oder US-Dollar 5,00. Die vorstehenden Beschränkungen und Ausschlüsse gelten im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang, auch wenn ein Anspruch seinen wesentlichen Zweck verfehlt.

MUSTERGALERIE (SAMPLES GALLERY)

Das Programm kann Musterquellcode oder Musterprogramme enthalten, die Programmiertechniken veranschaulichen. Diese Muster befinden sich in der Mustergalerie (Samples Gallery). Sie dürfen diese Muster oder Bearbeitungen der Muster in jeder beliebigen Form intern als Teil Ihrer Anwendung oder im Rahmen der Referenzliteratur kopieren, ändern und weitergeben. Diese Muster wurden nicht unter allen erdenkbaren Bedingungen getestet und werden von IBM ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung bereitgestellt. IBM stellt die Muster ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht ausgeschlossen werden kann, zur Verfügung. IBM übernimmt im Hinblick auf die Muster oder die technische Unterstützung (sofern vorgesehen) keine Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter. Sie verpflichten sich, IBM oder Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), von allen Ansprüchen von Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung, Änderung oder Weitergabe dieser Muster mit Ihren Anwendungen geltend gemacht werden, freizustellen. Sie dürfen nicht denselben Pfadnamen wie für die Originaldateien/-module verwenden. Sie dürfen die Copyrightvermerke in den Mustern nicht ändern oder löschen.

AKTUALISIERUNG ALLGEMEINER KOMPONENTEN

Bestimmte Teile dieses Programms wurden von IBM intern als allgemeine Komponenten gekennzeichnet, die von mehreren IBM Programmen gemeinsam nutzbar sind. Sie bestätigen hiermit, dass die Installation dieses Programms, zukünftiger Programmupdates oder anderer IBM Programme, die die allgemeinen Komponenten nutzen, unter Umständen dazu führt, dass die allgemeinen Komponenten in mehreren IBM Programmen aktualisiert werden.

WEB-SERVICES

Das Programm enthält Muster, die im Verzeichnis eclipse\plugins\com.ibm.etools.webservice.samples*.jar ("Apache Axis-Beispiele") gespeichert sind. Dazu gehören mit Apache Axis generierte Komponenten oder Komponenten, aus denen Apache Axis-Komponenten generiert werden können. IBM leistet keine Unterstützung für die Apache Axis-Beispiele oder die von Ihnen generierten Apache Axis-Komponenten.

WEBSPHERE PORTAL

Ihre Programmkopie kann Technologie und Komponenten der IBM WebSphere Portal-Produktfamilie enthalten. Ist dies der Fall, kommen die Lizenzbedingungen, die der Technologie und/oder den Komponenten beigepackt sind, unter Berücksichtigung der Änderungen in den beiden folgenden Absätzen zur Anwendung:

Die in dem Programm enthaltene Portaltechnologie und die Komponenten dürfen nur von dem Programm oder in Verbindung mit diesem zur Installation, Konfiguration und Verwaltung innerhalb der IT-Umgebung eines Kunden genutzt werden. Die Portaltechnologie und die Komponenten dürfen nur für das Programm und nicht für andere Anwendungen als Portalschnittstelle oder Integrationsplattform genutzt werden. Für diesen Zweck wird den Anwendungen eine Schnittstelle zu dem Programm in Form eines Portlets unter Verwendung der IBM WebSphere Portal-Technologie zur Verfügung gestellt. Service und Unterstützung für die Portaltechnologie und die Komponenten werden auf der Basis dieser Programmlizenz nur zur Verfügung gestellt, wenn sie die lizenzierte Nutzung des Programms betreffen.

Die in dem Programm enthaltene Portaltechnologie und die Komponenten werden nur auf einer Maschine installiert, die von einem einzelnen Entwickler für "Einheitentests" eingesetzt wird, wobei die Tests darauf beschränkt sind, den von dem betreffenden Entwickler geschriebenen oder erzeugten Code daraufhin zu prüfen, ob er gemäß dem Entwurf funktioniert. Die in dem Programm enthaltene Portaltechnologie und die Komponenten können nicht für produktive Zwecke eingesetzt werden.


D/N:  L-KHUY-6TYMMB
P/N:  L-KHUY-6TYMMB 