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Es folgenden zwei Lizenzvereinbarungen.

1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Wenn Sie das Programm für die produktive Nutzung (nicht zu Bewertungs-, Test- und Demonstrationszwecken oder für einen Probezeitraum) erwerben: Durch Klicken auf "Akzeptieren" bestätigen Sie die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete.

Wenn Sie das Programm zu Bewertungs-, Test- und Demonstrationszwecken oder für einen Probezeitraum (gemeinsam als "Bewertung" bezeichnet) erwerben: Durch Klicken auf "Akzeptieren" bestätigen Sie sowohl (i) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch (ii) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.

Die IPLA kommen automatisch zur Anwendung, wenn Sie sich dafür entscheiden, das Programm nach dem Bewertungszeitraum zu behalten (oder zusätzliche Kopien des Programms zur Nutzung nach Ablauf des Bewertungszeitraums erwerben) und eine entsprechende Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International Passport Advantage-Vertrag oder den IBM Passport Advantage Express-Vertrag) abschließen.

Die Probelizenz und die IPLA kommen nicht gleichzeitig zur Anwendung; sie schränken sich nicht gegenseitig ein, noch ergänzen sie sich gegenseitig; und sie sind unabhängig voneinander.

Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist nachfolgend aufgeführt.


Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen 

Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind,

- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und 

- müssen Sie das Programm unverzüglich an die Stelle zurückgeben, bei der Sie es erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. 

"IBM" steht für International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft.

Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation des Programms wird in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung gestellt, sie kann über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt. Sie kann außerdem unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden.

Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlüssel sowie Dokumentationen. 

"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person. 

Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden) sowie Lizenzinformationen und stellt die vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. 

1. Berechtigung

Lizenz

Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch nicht verkauft. 

IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben. 

Sie dürfen 1) das Programm nur zu internen Bewertungs-, Test- oder Demonstrationszwecken und nur auf Probe ("Try-and-Buy"-Basis) nutzen; und 2) eine angemessene Anzahl Kopien des Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen. 

Das Programm kann eine Inaktivierungseinheit beinhalten, die eine Nutzung des Programms nach Ablauf des Bewertungszeitraums verhindert. Es ist Ihnen untersagt, die Inaktivierungseinheit oder das Programm in irgendeiner Weise zu manipulieren. Sie sollten entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen treffen, um Datenverluste zu vermeiden, wenn das Programm nicht mehr verwendet werden kann. 

Sie verpflichten sich, 1) ein Verzeichnis aller Programmkopien anzulegen; und 2) gewährleisten, dass das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) nur mit Ihrer Genehmigung und in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung genutzt wird. 

Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben. 

Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem Sie dieser Vereinbarung zustimmen, und endet 1) nach der in der Lizenzinformation angegebenen Laufzeit oder zum angegebenen Ablaufdatum; oder 2) wenn sich das Programm automatisch selbst inaktiviert. Während des Bewertungszeitraums fallen keine Nutzungsgebühren für das Programm an. Sofern in der Lizenzinformation von IBM nicht festgelegt ist, dass Sie das Programm behalten dürfen, müssen Sie das Programm und alle davon erstellten Kopien innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Bewertungszeitraums vernichten. Falls IBM vorsieht, dass Sie das Programm behalten dürfen, und Sie dieses Angebot annehmen, kommt eine andere Lizenzvereinbarung für das Programm zur Anwendung, die Ihnen in diesem Fall zugestellt wird. Darüber hinaus kann eine Gebühr anfallen. 

IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms zu vernichten. 

2. Gewährleistungsausschluss

Vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht ausgeschlossen werden kann, gibt IBM keine ausdrückliche oder implizite Gewährleistung für die Marktfähigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf das Programm oder die technische Unterstützung. 

Dieser Gewährleistungsausschluss gilt auch für die IBM Programmlieferanten. 

Hersteller, Lieferanten oder Herausgeber von Nicht-IBM Programmen können ihre eigenen Gewährleistungen mitliefern.

IBM bietet keine technische Unterstützung, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist. 

3. Haftungsbegrenzung

Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf:  1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist. 

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden können. 

Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 

1. Verlust oder Beschädigung von Daten; 

2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder 

3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen. 

Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.

4. Allgemeines

1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind. 

2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang.

3. Sie dürfen das Programm nicht exportieren.

4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail-Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung gestellt werden. 

5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind. 

6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können. 

7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist.  

5. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren

Geltendes Recht

Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. 

Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung. 

Rechtsprechung

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.

Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen 

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)

Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 2): In der Europäischen Gemeinschaft wird am Anfang dieses Abschnitts Folgendes eingefügt:

In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen in diesem Abschnitt 3 nicht betroffen. 

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 3): In Österreich und der Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen ersetzt:

Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten: 

Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.

Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist. 

Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen. 

Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind. 

Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 5)

Rechtsprechung

Die folgende Ausnahme wird zu diesem Abschnitt hinzugefügt:

In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt). 

ÖSTERREICH: Allgemeines (Abschnitt 4): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten. 

DEUTSCHLAND: Haftungsbegrenzung (Abschnitt 3): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:

Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM. 

Allgemeines (Abschnitt 4): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch Folgendes ersetzt:

Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. 

SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 4): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten. 

Z125-5543-03 (01/2003)



Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind,

- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und 

- müssen das Programm sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. 

"IBM" steht für International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft.

Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt. 

Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlüssel sowie Dokumentationen. 

Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus Aufschluss über Ihren Anspruch auf Gewährleistung, die Preise für zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe dokumentiert. 

"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person. 

Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden), Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.

1. Berechtigung

Lizenz

Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch nicht verkauft. 

IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben. 

Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen.

Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht mehr verwenden oder an Dritte weitergeben. 

Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet. 

Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben. 

IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis zu vernichten. 

Geld-zurück-Garantie

Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Programmübertragung

Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und -verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu nutzen. 

2. Gebühren

Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag handelt es sich um eine Einmalgebühr.

Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe, die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung. 

Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.

Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern, Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm betreffenden Vermögenssteuern. 

3. Begrenzte Gewährleistung

IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. IBM gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich. 

IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken mit Informationen zu bekannten Programmfehlern, Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der IBM Software Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit. 

Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags. 

Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und ersetzen sämtliche etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss veröffentlichter oder stillschweigender Gewährleistungen, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer stillschweigenden Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. 

Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung spezifischer juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte, die abhängig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen Rechtsordnung variieren können. 

4. Haftungsbegrenzung

Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf:  1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist. 

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden können.

Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 

1. Verlust oder Beschädigung von Daten;

2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder

3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen. 

Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.

5. Allgemeines

1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind. 

2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang. 

3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen einverstanden.

4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail-Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung gestellt werden. 

5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind. 

6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können. 

7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist. 

6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren

Geltendes Recht

Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. 

Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.

Rechtsprechung

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde. 

Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)

Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen Gemeinschaft wird Folgendes angefügt:

In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit. 

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen ersetzt:

Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten: 

Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.

Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist. 

Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen. 

Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind.

Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 6)

Rechtsprechung

Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:

1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt); 

ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen. 

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt: 

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt. 

Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer. 

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen. 

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt. 

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt: 

Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM. 

Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch Folgendes ersetzt: 

Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte Gewährleistung) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.

SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

Z125-3301-12 (01/2003)

LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname: IBM Rational Asset Manager 7.0
Programmnummer: 5724R42

Bewertungszeitraum

Der Bewertungszeitraum beginnt an dem Datum, an dem Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen, und endet nach 30 Tagen.

Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme

Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms, und Ihre Rechte zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt. Wenn Sie eine separate Lizenz für dieses Programm erwerben möchten, die nicht durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren IBM Vertriebsbeauftragten.

Weitere IBM Programme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben werden ("Weitere IBM Programme"). Sie dürfen die weiteren IBM Programme nur in Verbindung mir Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die weiteren IBM Programme dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Sie sind nicht berechtigt, die weiteren IBM Programme zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die weiteren IBM Programme eventuell ersetzt oder geändert. Im Falle eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den weiteren IBM Programmen beigepackt ist. Wenn Ihr Recht zur Nutzung des Programms abläuft bzw. der Vertrag von Ihnen oder IBM gekündigt wird, müssen Sie die Nutzung der weiteren IBM Programme einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder unverzüglich an den Programmlieferanten zurückgeben. Haben Sie die weiteren IBM Programme heruntergeladen, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. Sollen die weiteren IBM Programme für eine Nutzung lizenziert werden, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.

Diese Liste enthält die weiteren IBM Programme, die mit dem Programm lizenziert werden:
1- IBM DB2 Restricted Enterprise Edition V9.1
2- IBM Installation Manager and Packaging Utility for the Rational Software Development V7
3- IBM Rational License Server V7


Ausgeschlossene Komponenten

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten". Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten (auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm beigepackt sind.

Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten. Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.

Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
1. Apache ANT 1.6.1
2. Apache ANT 1.6.2
3. Apache ANT 1.6.5
4. Apache Axis 1.3
5. Apache Derby 10
6. Apache Derby 10.1
7. Apache Jakarta Commons BeanUtils 1.6
8. Apache Jakarta Commons Codec 1.3
9. Apache Jakarta Commons Collections 2.1
10. Apache Jakarta Commons Digester 1.5
11. Apache Jakarta Commons Discovery 0.2
12. Apache Jakarta Commons FileUpload 1.0
13. Apache Jakarta Commons HttpClient 3.0.1
14. Apache Jakarta Commons Logging
15. Apache Jakarta Commons Logging 1.0.4
16. Apache Jakarta Commons Logging v. 1.0.3
17. Apache Jakarta Commons Net 1.4.1
18. Apache Jakarta Commons Validator 1.0.2
19. Apache Jakarta JSP Standard Tag Library (JSTL) Code v. 1.1
20. Apache Jakarta Log4J 1.2.11, 1.2.4
21. Apache Jakarta Struts 1.1
22. Apache Jakarta Tomcat 4.1.30
23. Apache Lucene 1.4.3
24. Apache Lucene 2.0
25. Apache Lucene HTML Parser 1.4.3
26. Apache Soap 2.3
27. Apache Soap v. 2.3.1
28. Apache Web Services Invocation Framework Code (WSIF) v. 2.0
29. Axiom 1.2
30. Axis2 1.1
31. CUP Parser Generator 0.10k
32. Cup Parser Generator for Java 1.0
33. Eclipse Help System 3.1.1
34. Eclipse Modeling Framework (EMF) 1.1.1
35. Eclipse Modeling Framework (EMF) 2.0.2
36. Eclipse Modeling Framework (EMF) 2.1.1
37. Eclipse Modeling Framework (EMF) 2.1.2
38. Eclipse SDK 3.1.2
39. Eclipse Web Tools Platform (WTP) 1.0.2
40. Expat 1.95.1
41. ExplorerCanvas v 0001
42. GEF 3.1.1
43. ICU4C 3.2.1
44. ICU4J 3.4.3
45. Info-ZIP 5.31
46. International Components for Unicode (ICU) ICU4J version 3.4
47. JDOM 1.0
48. JSTL
49. JYTHON 2.1.3
50. Jython Scripting Engine 2.1
51. Minizip 1.01
52. MX4J 1.1.1
53. Oasis XML Schemas
54. OSGi Materials
55. Quartz 1.5.2
56. Rich Text Editor
57. ROME v 0.8
58. StAX (Streaming API for XML) 1.0.1
59. TPTP 4.0.1.1
60. UML2 1.1.1
61. Wsdl4j 1.6.1
62. XML Beans 2.2.0
63. XML Schema 1.2
64. XML SCHEMAS
65. XML4C v 5.5.0
66. XML4C v 5.6
67. XSD 2.1.2
68. XSLT4C 1.10
69. zlib 1.2.2

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.

Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist. Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für Programme, die Sie unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben, gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN-Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen Zeitrahmens das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Separat lizenzierter Code:
1. HP-UX SDK, for the Java(tm) 2 Platform, Version 1.4.2
2. HP-UX SDK, for the Java(tm) 2 Platform, version 5.0
3. JACL Version 1.3.2

Benchmark-Tests

Sie dürfen die Ergebnisse von Benchmark-Tests des Programms oder seiner Unterkomponenten an Dritte weitergeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (A) Sie legen vollständig offen, welche Methode im Benchmark-Test angewendet wurde (z. B. Hardware- und Softwarekonfiguration, Installationsverfahren und Konfigurationsdateien); (B) Sie führen den Benchmark-Test durch, indem das Programm in seiner spezifizierten Betriebsumgebung unter Verwendung der neuesten anwendbaren Updates, Patches und Fixes, die für das Programm von IBM oder den Drittherstellern, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), zur Verfügung gestellt werden, ausgeführt wird; und (C) Sie befolgen alle Anweisungen zur Leistungsverbesserung und wenden alle empfohlenen Methoden (Best Practices) an, die in der Dokumentation des Programms und auf den IBM Unterstützungs-Websites für das Programm zu finden sind. Wenn Sie die Ergebnisse von Benchmark-Tests für das Programm veröffentlichen, haben IBM und die Dritthersteller (ungeachtet gegenteiliger Regelungen in irgendeiner Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM oder den Drittherstellern) das Recht, die Ergebnisse von Benchmark-Tests hinsichtlich Ihrer Produkte zu veröffentlichen, vorausgesetzt, IBM oder die Dritthersteller erfüllen beim Testen Ihrer Produkte die obigen Anforderungen unter (A), (B) und (C).

Die Bedingungen für Benchmark-Tests beziehen sich auf die folgenden Programme oder Unterkomponenten:
Embedded Version of IBM WebSphere Application Server 6.1

Angegebene Betriebsumgebung

Die Programmspezifikationen und Informationen zur Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm, sofern verfügbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe.

Programmspezifische Bedingungen

Abhängig von der erworbenen Programmlizenz dürfen Sie das Programm wie folgt nutzen:

MULTIPROGRAMMANGEBOT

Programme können im Rahmen einer 'Suite' oder eines Multiprogrammangebots lizenziert werden. Die einzelnen Programme, aus denen sich die Suite oder das Multiprogrammangebot zusammensetzt, dürfen nicht gleichzeitig von verschiedenen Benutzern, sondern jeweils nur von einem einzigen Benutzer genutzt werden. Ist Software von Drittherstellern in einem beliebigen Programm enthalten, darf diese Software nicht aus dem Programm herausgelöst oder unabhängig davon genutzt werden.

DB2 RESTRICTED ENTERPRISE EDITION

Eingeschränkte Lizenz für die DB2 Restricted Enterprise Edition: Die DB2 Restricted Enterprise Edition enthält Teile der DB2 Enterprise Server Edition. Sie dürfen eine (1) Kopie dieses Programms nur in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Rational Asset Manager zur Speicherung und Verwaltung von Daten installieren und nutzen, die von dem anderen IBM Programm verwendet und generiert werden, nicht jedoch für andere Datenverwaltungszwecke. Die DB2 Restricted Enterprise Edition darf nur von den internen Komponenten des Programms genutzt werden. Beispielsweise kann die DB2 Restricted Enterprise Edition als Repository für Konfigurationsdaten eingesetzt werden, die vom Rational Asset Manager generiert werden, aber nicht zur Erstellung oder Erweiterung kundenspezifischer Anwendungen, mit denen Geschäftsdaten gespeichert werden. Diese Lizenz berechtigt Sie nicht dazu, von anderen Anwendungen aus eingehende Verbindungen zur Datenbank für Abfragen oder zur Erstellung von Berichten herzustellen. Sie dürfen eines der separat erhältlichen, gebührenpflichtigen Features, die für DB2 verfügbar sind, nur installieren, wenn Sie eine Voll-Version von DB2 beziehen.

Wird das Programm zusammen mit einem separat lizenzierten DB2 Version 9-Datenserver eingesetzt, haben die Lizenzbedingungen des Datenservers Vorrang vor diesen Bedingungen.

ECLIPSE

Die folgende Untergruppe an ausgeschlossenen Komponenten und/oder separat lizenziertem Code wurde von der Eclipse Foundation bereitgestellt: EMF (gemeinsam als "Eclipse-Code" bezeichnet). Besondere Hinweise und wichtige Informationen zum Eclipse-Code, einschließlich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes, sind in den zugehörigen "about.html"-Dateien ("Produktinformationsdateien") zu finden, die im Verzeichnis für den Eclipse-Code gespeichert sind. Die Produktinformationsdateien werden lediglich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt, und ungeachtet gegenteiliger Regelungen in diesen Dateien unterliegt Ihre Nutzung des Eclipse-Codes den Bedingungen im obigen Abschnitt über ausgeschlossene Komponenten oder separat lizenzierten Code.

WEBSPHERE APPLICATION SERVER

Dem Programm ist eine "eingebettete" Version von IBM WebSphere Application Server ("Embedded WebSphere Application Server") beigepackt. Sie dürfen die Komponenten von Embedded WebSphere Application Server nur zur Unterstützung Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms einsetzen. Diese Komponenten dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden.

Die folgenden Abschnitte "KOMPONENTE IBM INTEGRATED SOLUTIONS CONSOLE", "CLOUDSCAPE-KOMPONENTEN", "INAKTIVIERUNGSEINHEIT", "KOMPONENTE MIT MEHREREN VERSIONEN" und "KOMPONENTE OHNE KOPIERBESCHRÄNKUNG" beziehen sich auf Ihre Nutzung der Komponenten von Embedded WebSphere Application Server, und der Begriff "Embedded Programm" in diesen Abschnitten steht für die Komponenten von Embedded WebSphere Application Server.

KOMPONENTE IBM INTEGRATED SOLUTIONS CONSOLE: Der Embedded WebSphere Application Server umfasst eine Version der Komponente IBM Integrated Solutions Console. Sofern in dieser Lizenzinformation nicht anders angegeben, dürfen Sie die Integrated Solutions Console, ihre eingebetteten Komponenten und Programmierschnittstellen nur zur Installation, Konfiguration und Verwaltung von Softwareprogrammen nutzen.

CLOUDSCAPE-KOMPONENTEN: Sie dürfen die IBM Cloudscape-Komponenten ausschließlich zur Entwicklung, Erprobung und Bewertung von Anwendungen und bei der produktiven Nutzung nur als Datenrepository für Daten einsetzen, die von dem Embedded Programm generiert und verwaltet werden.

Beispiele für die berechtigte produktive Nutzung:

(i) Bereitstellung der Persistenz von "HTTP-Sitzungsobjekten" unter Verwendung der "Sitzungspersistenz"-Komponente des Embedded Programms, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen;

(ii) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die UDDI Registry-Komponente des Embedded Programms, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen;

(iii) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die Scheduler- und EJB Timer-Komponenten des Embedded Programms, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponenten zu unterstützen; und

(iv) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die Messaging Engine-Komponente des Embedded Programms, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen.

Die IBM Cloudscape-Komponenten dürfen weder ohne das Embedded Programm noch zu irgendeinem anderen Zweck oder zur Unterstützung anderer Programme eingesetzt werden. Wenn Sie IBM Cloudscape für eine Nutzung lizenzieren lassen möchten, die im Rahmen dieser Lizenz nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.

INAKTIVIERUNGSEINHEIT: Das Embedded Programm kann eine Inaktivierungseinheit beinhalten, die die Nutzung bestimmter Funktionen verhindert. Es ist Ihnen nicht gestattet, die Inaktivierungseinheit zu manipulieren oder das Embedded Programm auf andere Weise zu verändern.
 
KOMPONENTE MIT MEHREREN VERSIONEN: Auf dem Datenträger des Embedded Programms können sich mehrere Versionen derselben Komponente des Embedded Programms befinden, wie beispielsweise Versionen, die für verschiedene Betriebssysteme konzipiert oder in verschiedene Sprachen übersetzt sind. Jeder Berechtigungsnachweis für das Embedded Programm berechtigt Sie zur Nutzung einer einzigen Version dieser Komponente. Sie sind nicht berechtigt, mehrere Versionen derselben Komponente des Embedded Programms auf der Basis desselben Berechtigungsnachweises einzusetzen, selbst wenn sich mehrere Versionen einer Komponente auf dem Datenträger für das Embedded Programm befinden.

KOMPONENTE OHNE KOPIERBESCHRÄNKUNG: Sie sind berechtigt, die Programmkomponente Administrative Scripting zur Unterstützung Ihrer berechtigten Nutzung der anderen Komponenten des Embedded Programms in unbegrenzter Anzahl auf Ihren Maschinen zu installieren und zu nutzen.

HP-UX Java RTE: Der Embedded WebSphere Application Server kann HP-UX Java RTE-Software als separat lizenzierten Code enthalten, der auf der Grundlage der Bedingungen der HP-UX-Lizenzvereinbarung und nicht unter den Bedingungen dieser Vereinbarung lizenziert wird. Die HP-UX Java RTE-Software darf in keinem Fall geändert oder ohne den Embedded WebSphere Application Server weitergegeben oder für einen anderen Zweck als zur Ausführung des Embedded WebSphere Application Server, in den die HP-UX Java RTE-Software integriert ist, genutzt werden.

STELLENT-KOMPONENTE

Das Programm enthält die folgende Stellent-Komponente: Content Access. Sie dürfen diese Komponente nur in Verbindung mit Ihrer berechtigten Nutzung der Programme verwenden.


D/N:  L-KHUY-733MXT
P/N:  L-KHUY-733MXT 



LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname: IBM Rational Asset Manager 7.0
Programmnummer: 5724R42
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.

Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme

Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms, und Ihre Rechte zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt. Wenn Sie eine separate Lizenz für dieses Programm erwerben möchten, die nicht durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren IBM Vertriebsbeauftragten.

Weitere IBM Programme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben werden ("Weitere IBM Programme"). Sie dürfen die weiteren IBM Programme nur in Verbindung mir Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die weiteren IBM Programme dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Sie sind nicht berechtigt, die weiteren IBM Programme zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die weiteren IBM Programme eventuell ersetzt oder geändert. Im Falle eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den weiteren IBM Programmen beigepackt ist. Wenn Ihr Recht zur Nutzung des Programms abläuft bzw. der Vertrag von Ihnen oder IBM gekündigt wird, müssen Sie die Nutzung der weiteren IBM Programme einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder unverzüglich an den Programmlieferanten zurückgeben. Haben Sie die weiteren IBM Programme heruntergeladen, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. Sollen die weiteren IBM Programme für eine Nutzung lizenziert werden, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.

Diese Liste enthält die weiteren IBM Programme, die mit dem Programm lizenziert werden:
1- IBM DB2 Restricted Enterprise Edition V9.1
2- IBM Installation Manager and Packaging Utility for the Rational Software Development V7
3- IBM Rational License Server V7


Ausgeschlossene Komponenten

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten". Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten (auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm beigepackt sind.

Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten. Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.

Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
1. Apache ANT 1.6.1
2. Apache ANT 1.6.2
3. Apache ANT 1.6.5
4. Apache Axis 1.3
5. Apache Derby 10
6. Apache Derby 10.1
7. Apache Jakarta Commons BeanUtils 1.6
8. Apache Jakarta Commons Codec 1.3
9. Apache Jakarta Commons Collections 2.1
10. Apache Jakarta Commons Digester 1.5
11. Apache Jakarta Commons Discovery 0.2
12. Apache Jakarta Commons FileUpload 1.0
13. Apache Jakarta Commons HttpClient 3.0.1
14. Apache Jakarta Commons Logging
15. Apache Jakarta Commons Logging 1.0.4
16. Apache Jakarta Commons Logging v. 1.0.3
17. Apache Jakarta Commons Net 1.4.1
18. Apache Jakarta Commons Validator 1.0.2
19. Apache Jakarta JSP Standard Tag Library (JSTL) Code v. 1.1
20. Apache Jakarta Log4J 1.2.11, 1.2.4
21. Apache Jakarta Struts 1.1
22. Apache Jakarta Tomcat 4.1.30
23. Apache Lucene 1.4.3
24. Apache Lucene 2.0
25. Apache Lucene HTML Parser 1.4.3
26. Apache Soap 2.3
27. Apache Soap v. 2.3.1
28. Apache Web Services Invocation Framework Code (WSIF) v. 2.0
29. Axiom 1.2
30. Axis2 1.1
31. CUP Parser Generator 0.10k
32. Cup Parser Generator for Java 1.0
33. Eclipse Help System 3.1.1
34. Eclipse Modeling Framework (EMF) 1.1.1
35. Eclipse Modeling Framework (EMF) 2.0.2
36. Eclipse Modeling Framework (EMF) 2.1.1
37. Eclipse Modeling Framework (EMF) 2.1.2
38. Eclipse SDK 3.1.2
39. Eclipse Web Tools Platform (WTP) 1.0.2
40. Expat 1.95.1
41. ExplorerCanvas v 0001
42. GEF 3.1.1
43. ICU4C 3.2.1
44. ICU4J 3.4.3
45. Info-ZIP 5.31
46. International Components for Unicode (ICU) ICU4J version 3.4
47. JDOM 1.0
48. JSTL
49. JYTHON 2.1.3
50. Jython Scripting Engine 2.1
51. Minizip 1.01
52. MX4J 1.1.1
53. Oasis XML Schemas
54. OSGi Materials
55. Quartz 1.5.2
56. Rich Text Editor
57. ROME v 0.8
58. StAX (Streaming API for XML) 1.0.1
59. TPTP 4.0.1.1
60. UML2 1.1.1
61. Wsdl4j 1.6.1
62. XML Beans 2.2.0
63. XML Schema 1.2
64. XML SCHEMAS
65. XML4C v 5.5.0
66. XML4C v 5.6
67. XSD 2.1.2
68. XSLT4C 1.10
69. zlib 1.2.2

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.

Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist. Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für Programme, die Sie unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben, gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN-Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen Zeitrahmens das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Separat lizenzierter Code:
1. HP-UX SDK, for the Java(tm) 2 Platform, Version 1.4.2
2. HP-UX SDK, for the Java(tm) 2 Platform, version 5.0
3. JACL Version 1.3.2

Benchmark-Tests

Sie dürfen die Ergebnisse von Benchmark-Tests des Programms oder seiner Unterkomponenten an Dritte weitergeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (A) Sie legen vollständig offen, welche Methode im Benchmark-Test angewendet wurde (z. B. Hardware- und Softwarekonfiguration, Installationsverfahren und Konfigurationsdateien); (B) Sie führen den Benchmark-Test durch, indem das Programm in seiner spezifizierten Betriebsumgebung unter Verwendung der neuesten anwendbaren Updates, Patches und Fixes, die für das Programm von IBM oder den Drittherstellern, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), zur Verfügung gestellt werden, ausgeführt wird; und (C) Sie befolgen alle Anweisungen zur Leistungsverbesserung und wenden alle empfohlenen Methoden (Best Practices) an, die in der Dokumentation des Programms und auf den IBM Unterstützungs-Websites für das Programm zu finden sind. Wenn Sie die Ergebnisse von Benchmark-Tests für das Programm veröffentlichen, haben IBM und die Dritthersteller (ungeachtet gegenteiliger Regelungen in irgendeiner Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM oder den Drittherstellern) das Recht, die Ergebnisse von Benchmark-Tests hinsichtlich Ihrer Produkte zu veröffentlichen, vorausgesetzt, IBM oder die Dritthersteller erfüllen beim Testen Ihrer Produkte die obigen Anforderungen unter (A), (B) und (C).

Die Bedingungen für Benchmark-Tests beziehen sich auf die folgenden Programme oder Unterkomponenten:
Embedded Version of IBM WebSphere Application Server 6.1

Angegebene Betriebsumgebung

Die Programmspezifikationen und Informationen zur Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm, sofern verfügbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe.

Programmspezifische Bedingungen

Abhängig von der erworbenen Programmlizenz dürfen Sie das Programm wie folgt nutzen:

Lizenztyp - Floating-Benutzerlizenz:

Diese Lizenz beinhaltet die Programmnutzung, einschließlich der Installation des Programms auf mehreren Clients oder Servern, sofern die Gesamtzahl der gleichzeitig angemeldeten Benutzer nicht die Gesamtzahl der für das Programm erworbenen Floating-Lizenzen überschreitet. Sie müssen IBM auf Anforderung einen Bericht über die gesamte Programmnutzung zur Verfügung stellen.

Lizenztyp - Lizenz für berechtigten Benutzer:

Für jede Einzelperson, die in irgendeiner Weise auf das Programm zugreift, muss eine Lizenz für einen berechtigten Benutzer erworben werden. Diese Lizenz ist ausschließlich einer einzigen Person zugeordnet. Eine Lizenz für einen berechtigten Benutzer darf nur zur langfristigen Nutzung an eine andere Person übertragen werden. Ein auf der Basis von Lizenzen für berechtigte Benutzer lizenziertes Programm darf auf einem einzelnen Computer installiert werden, wobei mehrere Benutzer auf das Programm zugreifen dürfen, sofern für jeden dieser Benutzer eine solche Lizenz erworben wurde. Das Programm darf auf einem Server installiert und genutzt werden, sofern für jeden Benutzer, der auf das Programm zugreift, eine separate Lizenz für einen berechtigten Benutzer erworben wurde. Sie müssen IBM auf Anforderung einen Bericht über die gesamte Programmnutzung zur Verfügung stellen.

LIZENZ MIT FESTER LAUFZEIT

Wenn Sie eine Lizenz mit fester Laufzeit für das Programm erwerben, gilt Folgendes: Der Nutzungszeitraum des Programms ist begrenzt ("feste Laufzeit"). Die feste Laufzeit ist in Ihrem Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) angegeben. Am Ende der festen Laufzeit endet Ihre Berechtigung zur Nutzung des Programms, und Sie erklären sich damit einverstanden, die Nutzung des Programms einzustellen und alle Programmkopien zu vernichten. IBM kann die feste Laufzeit eventuell gegen Zahlung einer Gebühr verlängern. Wenn Sie die Nutzung des Programms über die feste Laufzeit hinweg fortsetzen möchten, wenden Sie sich vor Ablauf der Laufzeit an IBM oder einen Rational Reseller. 

MULTIPROGRAMMANGEBOT

Programme können im Rahmen einer 'Suite' oder eines Multiprogrammangebots lizenziert werden. Die einzelnen Programme, aus denen sich die Suite oder das Multiprogrammangebot zusammensetzt, dürfen nicht gleichzeitig von verschiedenen Benutzern, sondern jeweils nur von einem einzigen Benutzer genutzt werden. Ist Software von Drittherstellern in einem beliebigen Programm enthalten, darf diese Software nicht aus dem Programm herausgelöst oder unabhängig davon genutzt werden.

DB2 RESTRICTED ENTERPRISE EDITION

Eingeschränkte Lizenz für die DB2 Restricted Enterprise Edition: Die DB2 Restricted Enterprise Edition enthält Teile der DB2 Enterprise Server Edition. Sie dürfen eine (1) Kopie dieses Programms nur in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Rational Asset Manager zur Speicherung und Verwaltung von Daten installieren und nutzen, die von dem anderen IBM Programm verwendet und generiert werden, nicht jedoch für andere Datenverwaltungszwecke. Die DB2 Restricted Enterprise Edition darf nur von den internen Komponenten des Programms genutzt werden. Beispielsweise kann die DB2 Restricted Enterprise Edition als Repository für Konfigurationsdaten eingesetzt werden, die vom Rational Asset Manager generiert werden, aber nicht zur Erstellung oder Erweiterung kundenspezifischer Anwendungen, mit denen Geschäftsdaten gespeichert werden. Diese Lizenz berechtigt Sie nicht dazu, von anderen Anwendungen aus eingehende Verbindungen zur Datenbank für Abfragen oder zur Erstellung von Berichten herzustellen. Sie dürfen eines der separat erhältlichen, gebührenpflichtigen Features, die für DB2 verfügbar sind, nur installieren, wenn Sie eine Voll-Version von DB2 beziehen.

Wird das Programm zusammen mit einem separat lizenzierten DB2 Version 9-Datenserver eingesetzt, haben die Lizenzbedingungen des Datenservers Vorrang vor diesen Bedingungen.

ECLIPSE

Die folgende Untergruppe an ausgeschlossenen Komponenten und/oder separat lizenziertem Code wurde von der Eclipse Foundation bereitgestellt: EMF (gemeinsam als "Eclipse-Code" bezeichnet). Besondere Hinweise und wichtige Informationen zum Eclipse-Code, einschließlich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes, sind in den zugehörigen "about.html"-Dateien ("Produktinformationsdateien") zu finden, die im Verzeichnis für den Eclipse-Code gespeichert sind. Die Produktinformationsdateien werden lediglich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt, und ungeachtet gegenteiliger Regelungen in diesen Dateien unterliegt Ihre Nutzung des Eclipse-Codes den Bedingungen im obigen Abschnitt über ausgeschlossene Komponenten oder separat lizenzierten Code.

WEBSPHERE APPLICATION SERVER

Dem Programm ist eine "eingebettete" Version von IBM WebSphere Application Server ("Embedded WebSphere Application Server") beigepackt. Sie dürfen die Komponenten von Embedded WebSphere Application Server nur zur Unterstützung Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms einsetzen. Diese Komponenten dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden.

Die folgenden Abschnitte "KOMPONENTE IBM INTEGRATED SOLUTIONS CONSOLE", "CLOUDSCAPE-KOMPONENTEN", "INAKTIVIERUNGSEINHEIT", "KOMPONENTE MIT MEHREREN VERSIONEN" und "KOMPONENTE OHNE KOPIERBESCHRÄNKUNG" beziehen sich auf Ihre Nutzung der Komponenten von Embedded WebSphere Application Server, und der Begriff "Embedded Programm" in diesen Abschnitten steht für die Komponenten von Embedded WebSphere Application Server.

KOMPONENTE IBM INTEGRATED SOLUTIONS CONSOLE: Der Embedded WebSphere Application Server umfasst eine Version der Komponente IBM Integrated Solutions Console. Sofern in dieser Lizenzinformation nicht anders angegeben, dürfen Sie die Integrated Solutions Console, ihre eingebetteten Komponenten und Programmierschnittstellen nur zur Installation, Konfiguration und Verwaltung von Softwareprogrammen nutzen.

CLOUDSCAPE-KOMPONENTEN: Sie dürfen die IBM Cloudscape-Komponenten ausschließlich zur Entwicklung, Erprobung und Bewertung von Anwendungen und bei der produktiven Nutzung nur als Datenrepository für Daten einsetzen, die von dem Embedded Programm generiert und verwaltet werden.

Beispiele für die berechtigte produktive Nutzung:

(i) Bereitstellung der Persistenz von "HTTP-Sitzungsobjekten" unter Verwendung der "Sitzungspersistenz"-Komponente des Embedded Programms, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen;

(ii) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die UDDI Registry-Komponente des Embedded Programms, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen;

(iii) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die Scheduler- und EJB Timer-Komponenten des Embedded Programms, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponenten zu unterstützen; und

(iv) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die Messaging Engine-Komponente des Embedded Programms, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen.

Die IBM Cloudscape-Komponenten dürfen weder ohne das Embedded Programm noch zu irgendeinem anderen Zweck oder zur Unterstützung anderer Programme eingesetzt werden. Wenn Sie IBM Cloudscape für eine Nutzung lizenzieren lassen möchten, die im Rahmen dieser Lizenz nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.

INAKTIVIERUNGSEINHEIT: Das Embedded Programm kann eine Inaktivierungseinheit beinhalten, die die Nutzung bestimmter Funktionen verhindert. Es ist Ihnen nicht gestattet, die Inaktivierungseinheit zu manipulieren oder das Embedded Programm auf andere Weise zu verändern.
 
KOMPONENTE MIT MEHREREN VERSIONEN: Auf dem Datenträger des Embedded Programms können sich mehrere Versionen derselben Komponente des Embedded Programms befinden, wie beispielsweise Versionen, die für verschiedene Betriebssysteme konzipiert oder in verschiedene Sprachen übersetzt sind. Jeder Berechtigungsnachweis für das Embedded Programm berechtigt Sie zur Nutzung einer einzigen Version dieser Komponente. Sie sind nicht berechtigt, mehrere Versionen derselben Komponente des Embedded Programms auf der Basis desselben Berechtigungsnachweises einzusetzen, selbst wenn sich mehrere Versionen einer Komponente auf dem Datenträger für das Embedded Programm befinden.

KOMPONENTE OHNE KOPIERBESCHRÄNKUNG: Sie sind berechtigt, die Programmkomponente Administrative Scripting zur Unterstützung Ihrer berechtigten Nutzung der anderen Komponenten des Embedded Programms in unbegrenzter Anzahl auf Ihren Maschinen zu installieren und zu nutzen.

HP-UX Java RTE: Der Embedded WebSphere Application Server kann HP-UX Java RTE-Software als separat lizenzierten Code enthalten, der auf der Grundlage der Bedingungen der HP-UX-Lizenzvereinbarung und nicht unter den Bedingungen dieser Vereinbarung lizenziert wird. Die HP-UX Java RTE-Software darf in keinem Fall geändert oder ohne den Embedded WebSphere Application Server weitergegeben oder für einen anderen Zweck als zur Ausführung des Embedded WebSphere Application Server, in den die HP-UX Java RTE-Software integriert ist, genutzt werden.

STELLENT-KOMPONENTE

Das Programm enthält die folgende Stellent-Komponente: Content Access. Sie dürfen diese Komponente nur in Verbindung mit Ihrer berechtigten Nutzung der Programme verwenden.


D/N:  L-KHUY-733MXT
P/N:  L-KHUY-733MXT 